Es war ein Missbrauch einer wehrlosen Person - vier junge Männer wurden nach ganztägiger fortgesetzter Verhandlung am Landesgericht Innsbruck verurteilt, weil sie bei einer Party über eine 18-Jährige hergefallen waren.
Wurde bei der Hausparty in Innsbruck eine wehrlose 18-Jährige von vier Männern schamlos missbraucht – oder war der Sex doch einvernehmlich? Auf 152 Seiten Protokoll wurden die Ereignisse in der Nacht auf 24. April festgehalten. Im August fand der Prozessauftakt statt.
Versuche der Verharmlosung
Bei der fortgesetzten Verhandlung ergänzten zunächst die vier Angeklagten ihre Aussagen, sie wuchsen in Tirol auf und kamen ohne die Arabisch-Dolmetscherin aus. „Bei der Verabschiedung hat sie doch gelächelt“, verharmloste es der eine. „Ich habe gehört, wie sie im Zimmer gestöhnt hat“, so der andere. Ob vor Schmerz oder aus Spaß am Sex, konnte er auf Nachfrage von Richter Norbert Hofer aber nicht sagen, wie er kleinlaut zugeben musste.
Telefonischer Hilferuf erreichte die Freundin
Eine Freundin des Opfers erzählte, wie sie zuerst ebenfalls bei der Hausparty war und das Opfer dort zwei Wodka-Orange getrunken hatte. Die Zeugin ging dann aber in Lokale in die Stadt, gegen 3.30 Uhr erreichte sie von der Party ein Hilferuf einer Freundin. „Als wir deshalb hinkamen, war die Stimmung bei den Männern aggressiv“, sagte die junge Frau. Trotz Klopfen sei man zunächst nicht in das versperrte Zimmer gekommen, in der die 18-Jährige mit einem der Angeklagten war. „Später kam sie heraus, aufgelöst und mit Schmerzen, wir mussten sie auf dem Weg zur Toilette stützen.“
Vater: „Sie ist nicht mehr dieselbe wie vorher“
Die Eltern fanden ihre Tochter später in der Klinik apathisch und offenbar traumatisiert vor, sie sprach zunächst kaum ein Wort.„Wie geht es Ihrer Tochter heute?“, fragte der Richter den Vater als Zeugen. Dieser brach in Tränen aus: „Sie ist nicht mehr dieselbe wie vorher.“ Kaum mehr wage sie sich Abends weg, habe öfters Angstzustände und fühle sich beobachtet
Er schilderte aber auch, dass die 18–Jährige schon vor dem traumatischen Erlebnis fallweise unter Stimmungsschwankungen gelitten habe – inklusive Therapie, die es nun umso mehr braucht.
Urteile nicht rechtskräftig
Ein komplexer Fall für den Schöffensenat, der letztlich von einer schamlosen Ausnutzung der Situation durch das Quartett und der Wehrlosigkeit des Opfers ausging. Drei Angeklagte erhielten 3,5 Jahre Haft, einer sogar vier Jahre. Die Verteidiger meldeten sofort Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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