Der 16-jährige Max (Name von der Redaktion geändert) verstarb 2020 nach einer Drogenparty in Innsbruck. Die Eltern samt Anwalt stellen nun eine Schadenersatzforderung an das Land Tirol. „Max könnte noch leben“, betonen sie.
In Form einer sechsteiligen Serie berichtete die „Tiroler Krone“ Ende August bzw. Anfang September dieses Jahres über den tragischen Fall Max. Mit gerade einmal 16 Jahren fand sein Leben ein jähes Ende.
Vor der Nacht seines Todes war der Jugendliche auf einer Drogenparty in Innsbruck. Diese spielte sich in einer Wohnung ab, die von einer Tiroler Jugendeinrichtung betreut wurde. „Diese Wohnung wurde sozusagen dem Jugendlichen von der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung gestellt. Diese hatte die Obsorge über ihn, er wurde über den eigenständigen Verein Jugendwohnstart untergebracht“, sagt Markus Abwerzger, Rechtsanwalt der Familie.
Wäre die Kinder- und Jugendhilfe ihrem Auftrag nachgekommen, wäre es nicht zum Tod des jungen Tirolers gekommen.
Anwalt Markus Abwerzger
Bei Max habe es sich um eine unter 18-jährige Person gehandelt, also um einen Minderjährigen. Prinzipiell sei es laut dem Rechtsanwalt klar Aufgabe und Verpflichtung der Kinder- und Jugendhilfe, die Jugendlichen entsprechend zu beaufsichtigen. „Im gegenständlichen Fall sowie in weiteren Fällen ist dies allerdings nicht geschehen. Die Beaufsichtigung in den Wohnungen des Vereins Jugendwohnstart war mehr als mangel- und lückenhaft. Die verpflichtenden Nachtkontrollen finden teilweise überhaupt nicht statt“, verdeutlicht Abwerzger.
„Jugendliche wurden sich selbst überlassen“
Auch am Vorabend des dramatischen Todes des 16-Jährigen haben keinerlei Kontrollen stattgefunden, die Jugendlichen seien sich selbst überlassen worden. „Die Kinder- und Jugendhilfe hat somit ihre Aufsichtspflicht gröblich vernachlässigt“, bringt es der Anwalt auf den Punkt.
Weiteres sei die Kinder- und Jugendhilfe in Kenntnis darüber gewesen, dass es bereits im Vorfeld in derartigen Wohnungen vermehrt zu Drogenkonsum und auch illegalen Drogenpartys gekommen sei. „Ohne Zweifel liegt hier eine Aufsichtsverletzung vor“, so der Anwalt.
„Der junge Tiroler würde somit noch leben“
Außerdem sei zweifellos auch die Kausalität gegeben, dass, „wäre die Kinder- und Jugendhilfe ihrem Auftrag entsprechend nachgekommen, eine derartige Drogenparty in dieser Wohnung nicht stattgefunden hätte und es schlussendlich auch nicht zu einem derartigen übermäßigen Drogenkonsum und vor allem auch nicht zum Tod des Jugendlichen gekommen wäre. Der junge Tiroler würde somit noch leben“, ist Abwerzger überzeugt.
Eine Schadenersatzforderung steht nun im Raum. „Als Rechtsträger der Kinder- und Jugendhilfe habe ich das Land Tirol daher aufzufordern, vorerst ein Erklären darüber abzugeben, wer für die Haftung zuständig ist – und zwar binnen einer Frist von 14 Tagen“, erläutert der Anwalt. Das Aufforderungsschreiben liegt der „Tiroler Krone“ vor.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.