Die illegale Migration in die EU ist laut Grenzschutzbehörde Frontex auf dem höchsten Stand seit 2016. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat daher mit seiner deutschen Amtskollegin Nancy Faeser (SPD) am Rande des EU-Innenministerrates in Luxemburg ein bilaterales Gespräch über die aktuelle Migrationslage geführt. „Grenzüberschreitende Kriminalität braucht grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Wir können den harten Kampf gegen die Schleppermafia nur gemeinsam führen ", betonte Karner in einer Aussendung.
Laut Karner sei es gut, dass Deutschland hier mitzieht und die Zusammenarbeit bei der Schleppereibekämpfung in Berlin weiter vorantreiben will.
Frontex: Zwischen Jänner und September 228.240 illegale Grenzübertritte
Erst am Donnerstag teilte die EU-Grenzschützbehörde Frontex mit, dass zwischen Jänner und September 228.240 irreguläre Grenzübertritte festgestellt worden seien. Das entspricht einem Anstieg um 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Ukrainische Flüchtlinge waren nicht mitgezählt.
„Staaten auf dem Westbalkan notwendige Partner“
Wie das Innenministerium in Wien an Sonntag weiters mitteilte, findet die jährliche Tagung im Rahmen der EU-Innenminister, der EU-Kommission und von sechs Westbalkanstaaten am Donnerstag in Berlin statt. Beim sogenannten „Berlin-Prozes“ geht es laut Innenministerium um eine stärkere Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Migration sowie Korruption und organisierte Kriminalität. Ziele seien die „regionale Zusammenarbeit mit den Staaten des Westbalkans und die Integration der Region in die Europäische Union“.
Deutsche Innenministerin will Grenzen für Ukrainer offenhalten
Deutschlands Innenministerin hatte kürzlich erklärt, Deutschland für Geflüchtete aus der Ukraine offenzuhalten, allerdings die Zuwanderung für Menschen, die über die Balkanroute und über das Mittelmeer fliehen, begrenzen zu wollen. Das hatte ihr auch von der SPD-Jugendorganisation Kritik eingebracht. Eine Zweiklassengesellschaft von Geflüchteten dürfe es in Deutschland nicht geben, hatte die Bundesvorsitzende der Jusos, Jessica Rosenthal, im Deutschlandfunk erklärt.
Wie auch in anderen EU-Staaten bestehen auch in Deutschland Unterschiede für Geflüchtete aus der Ukraine und Menschen aus anderen Ländern: Ukrainer sind in Deutschland nicht gesetzlich dazu verpflichtet, 18 Monate lang in Erstaufnahmeeinrichtungen zu leben. Für sie gilt außerdem kein Arbeitsverbot von neun Monaten.
Auch finanziell sieht es in Deutschland für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mitunter besser aus: Diese können seit dem 1. Juni auch die staatliche Grundsicherung erhalten, also die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfänger. Geflüchtete aus anderen Ländern bekommen geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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