Immer wieder kommt es zu Streiks bei Fluglinien - wie aktuell bei Eurowings (siehe auch Video oben). Betroffene Reisende wissen dann oft nicht, ob sie ihren Flug vorsichtshalber umbuchen sollen oder ob sie Anspruch auf Entschädigungen haben, wenn ihr Flug aufgrund eines Streiks gestrichen wird. Egal, ob annullierte Flüge, Entschädigungsansprüche oder „gestrandet“ am Flughafen - hier erhalten Sie Tipps vom Profi!
„Erster Ansprechpartner für die Information, ob der eigene Flug vom Streik betroffen ist, ist die Fluglinie selbst bzw. für Pauschalreisende der Reiseveranstalter. Die Fluglinien bieten online oder telefonisch aktuelle und ausführliche Informationen über den gebuchten Flug und informieren die Passagiere teilweise auch direkt, z. B. via SMS“, weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
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