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Was die hohe Inflation für Handy-Nutzer bedeutet

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18.10.2022 06:01

Fast 80 Prozent aller Mobilfunktarife beinhalten eine „Wertsicherungsklausel“, die Anbietern das Recht einräumt, die Preise parallel zur Inflation anzuheben. Das hat eine Untersuchung des Netzbetreibers Ventocom, der die Mobilfunkmarke „Hofer Telekom“ (HoT) betreibt, ergeben. Allerdings sei das nur etwa 20 Prozent der Kunden bewusst, wie eine aktuelle Marketagent-Umfrage zeigt. Ventocom-Chef Michael Krammer empfiehlt deshalb, Verträge genau zu prüfen.

„Ein inflationäres Umfeld, so richtige Inflation, wie sie jetzt stattfindet, haben wir in dieser Branche noch nicht erlebt“, sagte Krammer. Ventocom habe sich deshalb die österreichische Mobilfunklandschaft genauer angeschaut und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) nach sogenannten „Wertsicherungsklauseln“ gesucht. Überprüft worden seien dabei nicht nur die Verträge, die momentan angeboten werden, sondern auch die alten Tarife, für die die AGBs weiterhin online verfügbar sein müssen. „Fast 80 Prozent der Mobilfunktarife, die derzeit im Internet auffindbar sind, haben irgendwo in den AGBs eine Klausel, wonach Gebühren jedes Jahr entlang der Inflationsrate angepasst werden können“, so der Mobilfunk-Chef.

Mehrheit ist sich Index-Klausel nicht bewusst
Dabei gebe es große Unterschiede zwischen Betreibern. Bei manchen gelte die Indexanpassung nur für die Grundgebühr, bei anderen umfasse sie auch Servicepauschalen und andere Gebühren. In diesem Zusammenhang hat das Befragungsunternehmen Marketagent eine Umfrage unter 1000 Personen zwischen 14 und 69 Jahren durchgeführt. Diese habe unter anderem ergeben, dass nur rund 20 Prozent der Befragten wussten, dass ihr Mobilfunktarif eine solche Wertsicherungsklausel beinhaltet. Rund 41 Prozent wussten es nicht und rund 39 Prozent gaben an, nicht von einer Indexanpassung betroffen zu sein. „Das ist mit Sicherheit falsch“, sagte Krammer. „Tatsache und persönliches Empfinden ist unterschiedlich. Na klar, es liest sich niemand die Seite 33 der AGBs durch.“

Michael Krammer, Chef des Mobilfunkdiskonters HoT (Bild: Sunrise Communications)
Michael Krammer, Chef des Mobilfunkdiskonters HoT

Von den 20 Prozent, die von der Indexanpassung wissen, seien außerdem 40 Prozent der Meinung, im Fall einer Indexanpassung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu haben. „Falsch, man hat es nicht“, sagte Krammer. Im Fall einer Preiserhöhung würde ungefähr jeder zweite Befragte den Mobilfunkanbieter wechseln. Der Hauptgrund gegen einen Anbieterwechsel sei vor allem, dass die Befragten zufrieden mit der Qualität ihres Mobilfunknetzes sind.

Ähnliche Klauseln auch bei Festnetz-Verträgen
Auch bei Internetanschlüssen seien Wertsicherungsklauseln üblich. Hier sei die Recherche schwieriger weil die Anbieterlandschaft mit den regionalen Anbietern größer sei. „Unseren Hochrechnungen zufolge liegt die Zahl der indexgesicherten Verträge hier bei über 80 Prozent“, so Krammer. Das Verbraucherwissen sei hier „ähnlich schlecht wie beim Mobilfunk“: Knapp 20 Prozent der Befragten wüssten von der Wertsicherungsklausel, „der Rest schätzt es entweder falsch ein oder weiß es nicht“. Der Glaube an ein außerordentliches Kündigungsrecht sei noch größer als beim Mobilfunk, und der sei „natürlich auch falsch“, sagte Krammer.

Der Ventocom-Chef sieht im Bezug auf die Wertsicherungsklausel ein großes Informationsdefizit bei Mobilfunkkundinnen und -kunden. Das liege auch daran, dass es bisher nicht relevant gewesen sei, weil die Inflation so niedrig gewesen sei. „Jetzt wird es aber relevant“, sagte Krammer und verwies auf die hohe Inflationsrate. Er empfiehlt deshalb, Verträge genau zu prüfen.

„SIM-only-Verträge“, also solche, bei denen man nur die SIM-Karte bekommt und das Handy selber kauft, seien fast immer günstiger als Verträge, die ein Handy beinhalten, auch weil es hier längere Mindestvertragslaufzeiten gebe. Mobilfunknutzerinnen und -nutzer sollten „jedenfalls keinen langfristigen Vertrag mehr eingehen“ und solche Verträge auch nicht verlängern. Besser sei es, das Endgerät selber am offenen Markt zu kaufen und einen SIM-only-Vertrag ohne Wertsicherungsklausel abzuschließen.

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