Rumänen als Kunden

Steirer wegen illegaler Schlachtungen verurteilt

Steiermark
17.10.2022 16:56

Ein 65-jähriger Steirer soll auf seinem Hof Schweine illegal geschlachtet und zum Teil auch verkauft haben. Am Montag musste sich der pensionierte Nebenerwerbslandwirt in Graz vor Gericht verantworten, wegen Betrugs und Verstoß gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Mit ihm auf der Anklagebank, sein Schwiegersohn und ein befreundeter Bauer.

Hausschlachtungen waren früher üblich. Wenn man aber heute Schweine am eigenen Hof tötet und verkauft, ohne sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, wird es problematisch. Einen Nebenerwerbslandwirt brachte dieses Geschäftsmodell gemeinsam mit einem befreundeten Bauern, der „unter der Hand“ Tiere lieferte und dem Schwiegersohn in Graz vor Gericht.

Der 65-Jährige gestand die illegalen Schlachtungen; auch sein Schwiegersohn gab zu, geholfen zu haben. Die Kunden hätten aber gewusst, dass es kein zertifizierter Betrieb ist. Die Abnehmer stammten vor allem aus Rumänien.

Richter Helmut Wlasak (Bild: Elmar Gubisch)
Richter Helmut Wlasak
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Gesundheit ist mir wichtig. Ich dachte, in Österreich ist das alles okay beim Schlachten.

Ein Abnehmer aus Rumänien

Schwein für Weihnachten gekauft
„1,85 Euro kostete das Kilo Fleisch bei ihm“, sagte ein Kunde am Montag Richter Helmut Wlasak. Der Rumäne kaufte 2021 kurz vor Weihnachten mit seinem Cousin ein Schwein, „weil es Tradition ist und wir wegen Corona nicht nach Hause fahren konnten, wo wir unsere Schweine haben.“ Er habe gedacht, bei einem Bauer sei das okay und Bio. Er hat das Schwein selbst zerlegt. Dass Kunden vor Ort mitanpacken, war dort üblich. Eine andere Kundin meinte: „Das Fleisch war gut, frisch und billiger als im Geschäft.“

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Das Fleisch in einer Wanne, der Boden schmutzig. Alles, was Sie dort gesehen haben, war für Sie also kein Grund, nicht zu kaufen?

Frage von Verteidiger Gerald Ruhri an eine Abnehmerin

(Bild: Christian Jauschowetz)

Die (nicht rechtskräftigen) Urteile: Je sieben Monate bedingte Haft und Geldstrafen für Landwirt (7500 Euro) und Lieferant (3600 Euro) sowie eine teilbedingte Geldstrafe (5400 Euro, die Hälfte auf Bewährung) für den Schwiegersohn. 

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