Zwei Modelle zur Wahl

EU: Einigung auf Frauenquote in Aufsichtsräten

Ausland
17.10.2022 16:17

Die EU-Staaten haben am Montag einer Regelung zugestimmt, die positive Auswirkungen „auf allen Ebenen der Volkswirtschaften“ entfalten werden, wie es der tschechische Arbeitsminister Marian Jurecka ausdrückte. Nach jahrelanger Blockade ist es nämlich gelungen, sich auf Frauenquoten in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen zu einigen.

Konkret sollen die Staaten ab 2026 zwischen zwei Modellen wählen können. Entweder sollen bis dahin mindestens 40 Prozent der Mitglieder von Aufsichtsräten Frauen sein, wie aus einer Mitteilung der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft hervorgeht. Oder: „Wenn Mitgliedsstaaten sich dafür entscheiden, die neuen Vorschriften sowohl auf geschäftsführende als auch auf nicht geschäftsführende Direktoren anzuwenden, würde das Ziel 33 Prozent aller Direktorenpositionen bis 2026 betragen.“

(Bild: APA/AFP/Kenzo TRIBOUILLARD)

Das Vorhaben ist geschlechtsneutral. Säßen in einem entsprechenden Gremium also deutlich mehr Frauen als Männer, profitierten auch Männer von der Regelung. Formell muss auch das Europaparlament der Einigung noch einmal zustimmen, was als Formalie gilt.

Merkels Regierung blockierte jahrelang
Maßgeblich für die Einigung auf EU-Ebene war auch der Regierungswechsel in Deutschland. Unter Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stand Deutschland einer Einigung noch im Weg. Die EU-Kommission hatte die neuen Regeln bereits vor rund zehn Jahren vorgeschlagen.

Deutschlands Altkanzlerin Angela Merkel (Bild: The Associated Press)
Deutschlands Altkanzlerin Angela Merkel

Die Einigung bringt für Österreichs Unternehmen nichts Neues. Denn hierzulande git es seit 2017 eine verbindliche Frauenquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsratsgremien großer und börsennotierter Unternehmen. Laut dem Frauen.Management.Report der Arbeiterkammer (AK), der zu Jahresbeginn erschienen ist, hat sich der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten quotenpflichtiger, börsennotierter Unternehmen seit 2018 von 22,4 auf 35,1 Prozent erhöht. Bei keiner Pflicht unterliegenden Firmen lag der Anteil 2021 hingegen nur bei 18 Prozent. In staatsnahen Unternehmen lag der Anteil der weiblichen Aufsichtsratsmitglieder bei knapp 47 Prozent. Dort gilt allerdings auch eine gesetzlich vorgegebene Quote von 50 Prozent.

Grüne für gesetzliche Frauenquote
Im Gegensatz dazu sind Frauen in Vorständen börsennotierter Unternehmen noch spärlich gesät. Hier lag der Frauenanteil bei acht Prozent, bei den 20 Firmen im Leitindex ATX sogar nur bei 6,9 Prozent. Fast jedes fünfte Unternehmen an der Börse habe überhaupt keine Frauen in der Chefetage. Die Grünen fordern deshalb eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent in den Chefetagen börsennotierter Unternehmen. Wirtschaftssprecherin Elisabeth Götze betonte im Gespräch mit der „Zeit im Bild“ Anfang Oktober, dass sich bei gemischten Teams gezeigt habe, dass diese „innovativer, krisenresistenter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufriedener sind“. Dies habe sich dann auch auf die wirtschaftliche Performance des Unternehmens positiv ausgewirkt.

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