Alles streng geheim

„Kronzeuge“ Schmid täuschte sogar eigenen Anwalt

Politik
18.10.2022 14:38

Interessantes Detail am Rande der Schlagzeilen über Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid, der möglicherweise bald als Kronzeuge gegen ehemalige Wegbegleiter aussagen wird: Das mutmaßliche „Mastermind“ in der Chat-Affäre rund um das ehemalige türkise Netzwerk in der Bundesregierung soll - so erfuhr die „Krone“ von Insidern - sogar seinen eigenen Anwalt getäuscht haben ...

Seit Beginn der Casinos-Affäre hat Rechtsanwalt Thomas Kralik Schmid vertreten. Seit Monaten lief in Wiener Anwaltskreisen das Gerücht, dass Schmid nun den Kronzeugenstatus anstrebe - doch die Vorbereitung für diese „Mission Kronzeuge“ sollte streng geheim bleiben.

Um alles top secret zu halten, so lautete das Gerücht, soll Schmid auch den Anwalt heimlich gewechselt haben. Kralik dementierte hartnäckig - es gebe keine Anwaltswechsel und es gebe auch keine Aussagen von Thomas Schmid vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Heimlich Anwalt gewechselt
Doch nun stellt sich heraus: Diese Gerüchte entsprachen der Wahrheit. (Ex-)-Schmid-Anwalt Kralik hat selbst erst Dienstagvormittag davon erfahren, dass Roland Kier die Agenden von Schmid übernommen hatte - und zwar schon im April 2022 ...

Auch Kralik wurde also getäuscht - und Jurist Kier hatte dabei offenbar die Fäden gezogen: Er stellte den Kontakt zur WKStA her, er unterbreitete nach Informationen der „Krone“ das Angebot.

Aussagen nicht in Wien
Was folgte, waren 15 umfassende Aussagen vor den Oberstaatsanwälten. Ort der Beichte von Schmid soll übrigens gar nicht Wien gewesen sein. Auch eine Sicherheitsmaßnahme, damit der Deal nicht auffällt.

Bisher waren diese Aussageprotokolle vom Akt ausgenommen - nun sollen sie in den Akt wandern und so an die Öffentlichkeit gelangen.

Thomas Schmid spielte eine zentrale Rolle in der Korruptionsaffäre rund um Chatnachrichten zwischen hochrangigen Regierungs- und ÖVP-Mitgliedern, die unter anderem zum Rücktritt von Sebastian Kurz als Bundeskanzler, Klubobmann und Parteivorsitzender führte. 

Fakten

  • In der Strafprozessordnung ist die Kronzeugenregelung in Paragraf 209a geregelt: Demnach hat ein Täter das Recht, die Anwendung der Regelung zu verlangen, wenn er „freiwillig an die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei herantritt, ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt und sein Wissen über neue Tatsachen oder Beweismittel offenbart, deren Kenntnis wesentlich dazu beiträgt, die umfassende Aufklärung (....) über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern (...)“.
  • Im Gegenzug kann die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen das Ermittlungsverfahren unter Vorbehalt späterer Verfolgung einstellen.

45 Beschuldigte allein im CASAG-Verfahren
Just am 50. Geburtstag von Bundeskanzler und ÖVP-Obmann Karl Nehammer ließ die Justiz nun die Bombe platzen: Zum einen gab man bekannt, dass Schmid die Kronzeugenregelung beantragen wolle, zum anderen führe man aktuell im sogenannten CASAG-Verfahrenskomplex rund 45 Beschuldigte. Gegen diese werde wegen des Verdachts der Untreue, der Falschaussage, Bestechlichkeit, Bestechung und Missbrauch von Amtsgewalt sowie Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt.

Im CASAG-Verfahren sind alle Ermittlungsstränge zusammengefasst, die sich aus dem Ibiza-Video ergeben haben. Darunter etwa die Casinos-Ermittlungen (Postenschacher) oder auch die Ermittlungen zum sogenannten Beinschab-Tool (mutmaßlich geschönte Umfragen auf Parteikosten).

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