Befürchtet Deals

Schmid als Kronzeuge für FPÖ „nicht vertretbar“

Politik
18.10.2022 17:23

Die FPÖ spricht sich klar dagegen aus, dass der ehemalige ÖBAG-Chef und Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, Kronzeugenstatus im CASAG-Verfahren erhält. „Ein Kronzeuge kann aus meiner Sicht nur jemand werden, zu dem man Vertrauen hat, der geläutert ist und zur Aufklärung beitragen will. Aber jemand, der seit eineinhalb Jahren den U-Ausschuss an der Nase herumführt und mit einer anderen Behörde querverhandelt, hat für mich das Vertrauen nicht“, kritisierte der FPÖ-Fraktionsführer im ÖVP-U-Ausschuss Christian Hafenecker am Dienstag.

Hafenecker könne es moralisch nicht vertreten, dass Schmid durch Verhandlungen oder Deals mit der Justiz Strafmilderung erhält oder sogar straffrei ausgeht. „Das entspricht nicht meiner Rechtsauffassung.“

„Schmid ist in der Mitte des Geschehens gestanden“
Ihm zufolge sei das Finanzministerium eine einzige Baustelle und daher könne man nicht zur Tagesordnung übergehen. „Wir fordern volle Aufklärung der Vorgänge“, machte Hafenecker deutlich. Seiner Rechtsansicht nach sollte der Kronzeugenstatus nur jemandem vorbehalten sein, der minderbelastet ist und nicht wie Schmid „in der Mitte des Geschehens gestanden ist“. Kronzeuge könne bei einem Banküberfall maximal der Fahrer sein und nicht jemand der im Tresorraum gestanden sei, bemühte er ein Bild.

Der frühere Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid strebt den Kronzeugenstatus an. (Bild: Trend Wolfgang Wolak/Verlagsgruppe News/picturedesk.com)
Der frühere Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid strebt den Kronzeugenstatus an.

15 ganztägige Vernehmungen
Schmid war im April mit dem Wunsch nach einer Kronzeugenregelung an die Anklagebehörde herangetreten, wie die WKStA am Dienstag mitteilte. Ein formeller Kronzeugenantrag wurde bis dato laut WKStA aber nicht gestellt. Seit Juni fanden insgesamt 15 ganztägige Vernehmungen statt, bei denen Schmid „umfassend“ befragt wurde, betonte die WKStA.

„Irgendwas passt nicht im System“
Kritik übte Hafenecker an der Tatsache, dass Schmid ganze 15 Mal bei der WKStA ausgesagt und sich gleichzeitig einer Aussage im U-Ausschuss entzogen habe. „Schmid führt den U-Ausschuss seit eineinhalb Jahren an der Nase herum. Irgendwas passt nicht im System.“ Diesbezüglich kündigte der freiheitliche Fraktionsführer parlamentarische Anfragen an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) an. Denn schließlich habe man im U-Ausschuss einen Antrag auf behördliche Vorführung gestellt. Da könne man ja glauben, man befinde sich in einem „Operettenstaat“, wo die Behörden nicht miteinander kommunizieren.

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Kronzeuge kann zum Beispiel bei einem Banküberfall maximal der Fahrer sein und nicht jemand der im Tresorraum gestanden ist.

FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker

Hafenecker will Verlängerung des U-Ausschusses
Hafenecker appellierte auch an die NEOS, doch noch einer Verlängerung des ÖVP-U-Ausschusses über den Dezember zuzustimmen. Schließlich gebe es noch genug politische Verantwortung aufzuarbeiten, meinte er. NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper hatte vor knapp zwei Wochen einer Verlängerung eine Absage erteilt. Niemand verstehe, „warum die NEOS sich sträuben, die Aufklärungsarbeit zu beenden“, so Hafenecker, der als Hintergrund eine „Packelei“ der Pinken mit der ÖVP vermutet.

Kronzeugenregelung mit Hürden für Schmid
Zurück zu Schmid: Sollte der ehemalige ÖBAG-Chef auch noch formell den Kronzeugenstatus im Casag-Verfahren beantragen, dürfte dieser noch längst nicht gesichert sein. Ein Kronzeuge ist nämlich eine Person, die eine Straftat begangen hat und freiwillig einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung leistet. Zuletzt hatte die Meinungsforscherin Sabine Beinschab in der ÖVP-Affäre den Kronzeugen-Status zugestanden bekommen.

Im Rahmen des ÖVP-U-Ausschusses wurden schon zahlreiche Auskunftspersonen befragt und Tausende Seiten an Material durchgearbeitet. Allerdings ist sehr wenig an Substanz zutage gefördert worden. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Im Rahmen des ÖVP-U-Ausschusses wurden schon zahlreiche Auskunftspersonen befragt und Tausende Seiten an Material durchgearbeitet. Allerdings ist sehr wenig an Substanz zutage gefördert worden.

Im Gegenzug kann die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen das Ermittlungsverfahren unter Vorbehalt späterer Verfolgung einstellen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Die Kronzeugenregelung war in Österreich 2011 eingeführt worden, erst 2021 wurde sie um sieben Jahre verlängert. Den Kronzeugenstatus kann es bei Korruptions- und Wirtschaftskriminalität sowie bei Delikten mit Strafdrohung über fünf Jahre geben. Zentrales Kriterium ist die Freiwilligkeit.

Person muss vor Einvernahme Beitrag zur Aufklärung leisten
In der Strafprozessordnung ist die Kronzeugenregelung in Paragraf 209a geregelt: Demnach hat ein Täter das Recht, die Anwendung der Regelung zu verlangen, wenn er „freiwillig an die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei herantritt, ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt und sein Wissen über neue Tatsachen oder Beweismittel offenbart, deren Kenntnis wesentlich dazu beiträgt, die umfassende Aufklärung (....) über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern (...)“. Außerdem hätte die Person noch nicht als Beschuldigter vernommen und noch keine Zwangsmaßnahmen gegen sie ausgeübt worden sein dürfen.

Status zuletzt für Meinungsforscherin Beinschab genehmigt
In Beinschabs Fall wurde der Kronzeugenstatus dennoch gewährt - obwohl die Freiwilligkeit ihres Geständnisses durch ihre Festnahme eingeschränkt war. Möglich ist dies, wenn etwa im Rahmen einer Vernehmung völlig neue Tatsachen oder Beweismittel offenbart werden. Ob dies in der Causa Schmid auch der Fall ist, ist der Öffentlichkeit unbekannt. Gesichert ist nach einer entsprechenden Mitteilung der WKStA lediglich, dass dieser im April den Wunsch geäußert hat, Kronzeuge zu werden. Einen entsprechenden Antrag gibt es laut der Behörde aber nicht.

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