Es geht um viel Geld

Diese Konsequenzen drohen Schmid als Kronzeuge

Politik
19.10.2022 08:41

Mit seinem Bestreben, mit einem Kronzeugenstatus in der Casinos-Affäre seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, hat Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid für einen Knalleffekt gesorgt. Er belastete nicht nur Ex-Kanzler Sebastian Kurz, sondern auch den Investor René Benko, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka und andere ÖVP-Weggefährten. Doch auch wenn Schmid den Kronzeugenstatus bekommt, heißt das nicht, dass er ganz ungeschoren davonkommt. Er muss damit rechnen, mehrere Hunderttausend Euro zahlen zu müssen.

Die Details aus dem Aussageprotokoll, das nach 15 ganztägigen Verhören des ehemaligen ÖBAG-Chefs und Generalsekretärs im Finanzministerium erstellt wurde, haben es in sich: Der Alt-Kanzler sei in die Umfragen-Affäre involviert gewesen - er habe genau gewusst, dass die geschönten Studien, die ihm bei der Eroberung des ÖVP-Parteivorsitzes und des Kanzleramtes helfen sollten, über das Finanzministerium finanziert wurden. Sobotka habe Steuerprüfungen „bei der Alois-Mock-Stiftung oder beim Alois-Mock-Institut“ und bei der Erwin-Pröll-Privatstiftung vereitelt.

Der frühere Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid strebt den Kronzeugenstatus an. (Bild: Trend Wolfgang Wolak/Verlagsgruppe News/picturedesk.com)
Der frühere Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid strebt den Kronzeugenstatus an.

„Geldleistung von einem Jahresgehalt" als Konsequenz denkbar
Mit diesen brisanten Enthüllungen will Schmid die schlimmsten Konsequenzen offenbar von sich abwenden. „Thomas Schmid kann erwarten, wenn er Kronzeuge wird, nicht auf der Anklagebank vor Gericht landet, sondern dass das Verfahren eingestellt wird und er bestimmte Leistungen erbringt“, erklärte Strafrechtsexperte Alois Birklbauer im Ö1-„Morgenjournal“. „Das wäre beispielsweise eine freiwillig erbrachte Geldleistung von einem Jahresgehalt“, führt der Fachmann aus. Auch auf zivilrechtlicher Ebene sei es vorstellbar, dass Schmid Hunderttausende Euro zahlen muss.

Schmid könnte für „Beinschab-Tool“ aufkommen müssen
So könnte er zu hohen Schadenersatzzahlungen verpflichtet werden - ähnlich wie das Ex-Manager Gernot Schieszler, der Kronzeuge in der Telekom-Affäre war, widerfahren ist. Er wurde vom Unternehmen geklagt, nach einer Einigung in einem Vergleich musste Schieszler 700.000 Euro zahlen. Die Telekom hatten zunächst Schadenersatz in der Höhe von zwei Millionen Euro gefordert. Bei Schmid sei es denkbar, dass er das sogenannte Beinschab-Tool zurückbezahlen muss, so Birklbauer. Dabei gehe es um rund 300.000 Euro.

Ob Schmid den Kronzeugenstatus auch wirklich erhält, hänge laut Birklbauer davon ab, ob er wirklich etwas Neues in der Causa liefern kann, das den Ermittlungsbehörden noch nicht bekannt ist. „Es gab sechs neue Fakten, zu denen bisher nicht ermittelt wurde, weil die unbekannt waren. Das spricht durchaus dafür, dass es noch rechtzeitig gewesen ist“, so der Strafrechtsexperte.

Fakten

  • Am 1.1.2011 ist das erste Mal in Österreich die Kronzeugenregelung in Kraft getreten. Mehrmals wurde sie über die letzten Jahre überarbeitet. Die Grundessenz blieb aber gleich: Einem Täter soll durch den Kronzeugenstatus eine Verurteilung erspart bleiben. Die Regelung soll potenziell Betroffenen einen ausreichenden Anreiz bieten, den Strafverfolgungsbehörden ihr Wissen über Vergehen zu offenbaren.
  • Das geht aber nicht bei jedem Delikt: Es muss eine Straftat sein, die beim Landesgericht als Schöffen- oder Geschworenenverfahren verhandelt wird, bei der WKStA ihre Zuständigkeit hat oder im Zusammenhang mit einer Verabredung, Vereinigung oder Organisation steht. Ein Kronzeuge ist eine Person, die selbst in einer solchen straffällig geworden ist.
  • Durch das aktive Herantreten und Zusammenarbeiten mit der Staatsanwaltschaft helfen Kronzeugen bei der Aufklärung von Straftaten. An der aufzuklärenden Tat müssen Dritte beteiligt gewesen sein. Ein reumütiges Geständnis über die eigenen Vergehen ist zwar vorausgesetzt, reicht für den Kronzeugenstatus aber nicht aus. Er muss also sich selbst, aber auch einen oder mehrere Dritte belasten.
  • Anders als bei einem sogenannten Deal ist es nicht die Staatsanwaltschaft, die etwas anbietet, der potenzielle Kronzeuge muss freiwillig sein Wissen teilen - und so einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung leisten. Nach einem Diversionsangebot durch die Anklagebehörde wird das Ermittlungsverfahren gegen den Kronzeugen dann endgültig eingestellt.

Die Kronzeugenabmachung obliege zudem noch der Prüfung durch den Rechtsschutzbeauftragten. Der könnte bei Gericht noch eine Fortführung des Ermittlungsverfahrens beantragen. Auch die Staatsanwaltschaft könne das Verfahren fortsetzen, wenn Schmid sich nicht an die Abmachungen halten würde - also in der Hauptverhandlung nicht entsprechend der Vereinbarung aussagt.

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