Mehr als viereinhalb Jahre nach dem Tod Davids infolge einer Mini-Operation sind nun zwei Ärzte rechtskräftig der (in einem Fall grob) fahrlässigen Tötung für schuldig erklärt worden. Beim Berufungsprozess in Linz hat ein Richter-Senat des Oberlandesgerichtes Linz die Urteile gegen einen der beiden Ärzte abgeändert, für beide die Bewährungsstrafen reduziert.
Ein kleiner Blutschwamm auf der linken Wange des damals erst 17 Monate alten Kindes war der Grund, warum Davids Eltern im April 2018 das Salzburger Uniklinikum aufsuchten. Im Zuge eines Bagatell-Eingriffs kam es zu schweren Hirnschäden, die Tage später zum Tod des Kindes führten. Trotz Hinweise der Eltern hatten die Ärzte das Kind mit vollem Magen unter Narkose gesetzt. „Wir sind gutgläubig und blauäugig in die Klinik gegangen, wollten die beste Behandlung. 20 Minuten später war unser Kind tot“, erzählten Edda P. und Thomas G. damals der „Krone“.
Etliche Verhandlungstage bis zum Ersturteil
Nach dem tragischen Vorfall nahm die Salzburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen grob fahrlässiger Tötung auf. Diese mündeten im August 2019 in eine Anklage gegen die zwei Spitalsärzte, die David behandelten. Zu Prozessbeginn im Dezember 2019 bestritten sowohl der Kinderchirurg als auch der Anästhesist die Vorwürfe.
Nach etlichen Verhandlungstagen und einer regelrechten Gutachter-Schlacht verkündete die Richterin des Landesgerichtes Salzburg im September 2021 ein Urteil: Beide Ärzte wurden schuldig gesprochen und zu Bewährungsstrafen verurteilt: Acht Monate für den Kinderchirurgen, 16 Monate für den Anästhesisten. Dagegen meldeten die Mediziner Rechtsmittel an.
Berufungsprozess am Oberlandesgericht Linz
Wieder ein Jahr später setzte sich nun, am Mittwoch, ein dreiköpfiger Richter-Senat des Oberlandesgerichtes Linz mit der Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung auseinander. Beide Ärzte baten um Milde. Beide Ärzte forderten über ihre Verteidiger weiterhin einen Freispruch. Das Oberlandesgericht entschied im Falle des Kinderchirurgen, dass es sich nicht um eine grob fahrlässige, sondern nur um das Grunddelikt der fahrlässigen Tötung handelt. Deshalb erhielt der Chirurg statt acht nun zwei Monate bedingter Haft.
Anders beim Anästhesisten: Hier blieb der Schuldspruch hinsichtlich grob fahrlässiger Tötung bestehen. Die Strafe wurde aber von 16 auf neun Monate reduziert. In diesem Punkt argumentierte der Vorsitzende vor allem mit der überlangen Verfahrensdauer. Beide Urteile sind nun rechtskräftig.
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