Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) hat ein strengeres Vorgehen bei Disziplinarverfehlungen beim Bundesheer angeordnet. Damit reagiert sie auf einen Vorfall von NS-Wiederbetätigung und einen von sexueller Belästigung.
Konkret wurden ein Kärntner Unteroffizier trotz NS-Wiederbetätigung und ein Tiroler Unteroffizier, der eine Soldatin sexuell belästigt hatte, nicht entlassen. Lediglich die belästigte Soldatin hat das Militär verlassen.
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) kündigte daraufhin an, dass bei derartigen Vorfällen künftig disziplinäre Höchststrafen beantragt werden. „Alle Organe und Behörden im Disziplinarwesen haben in entsprechenden militärischen und zivilen Disziplinarverfahren den ihnen gesetzlich ermöglichten Strafrahmen im vollen Umfang auszunutzen“, ordnete Tanner in einer Weisung an. Alle verantwortlichen Personen hätten durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass disziplinar- und strafrechtlich relevante Vorfälle verfolgt werden würden. Als Beispiele nannte Tanner sexuelle Belästigung sowie politisch und religiös motivierten Extremismus.
Tanner: „Dürfen nicht tatenlos zusehen“
Eine konkrete Maßnahme ist beispielsweise eine verstärkte Berichtspflicht der Ressortleitung für Disziplinarverfahren. „Wir dürfen bei solchen Fällen, wie sie hier bekannt geworden sind, nicht tatenlos zusehen, denn für mich gibt es hier Null-Toleranz“, schloss die Verteidigungsministerin.
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