Kurz, Benko und Co.

Schmid-Beichte: Wem Geldstrafen oder Häfn drohen

Politik
20.10.2022 06:00

Die Beichte von Thomas Schmid erschüttert die Politik und bringt Leute wie die Investoren René Benko und Sigi Wolf in Bedrängnis. Es geht um Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit, Amtsmissbrauch oder Falschaussage. Es könnte jahrelange Haftstrafen geben. 

Persönliche Motive, Beinschab-Tool und Steuerfreuden für reiche Gönner sind die zentralen Aspekte in den Ermittlungen. René Benko und Sigi Wolf sollen via Finanzministerium bzw. Thomas Schmid spezielle Behandlungen erhalten haben.

ÖVP könnte als Verband Geldstrafe ausfassen
Sollten Steuern nicht ordnungsgemäß abgeführt worden sein, könnten neben strafrechtlichen Konsequenzen auch saftige Nachzahlungen drohen - diesbezügliche Ermittlungen laufen, wie die „Krone“ erfuhr. Eine Geldstrafe könnte auch die ÖVP als Verband ausfassen.

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Wir haben Dinge gemacht, die nicht in Ordnung waren.

Thomas Schmid zu den Ermittlern

Benko soll Schmid um steuerliche Absetzbarkeit ersucht haben
Benko habe laut Schmid um steuerliche Absetzbarkeit seines Privatjets ersucht. Ein weiteres Begehr betraf eine Liegenschaft in der Wiener Innenstadt (Tuchlauben). Schmid will sich für die Anliegen eingesetzt haben - im Gegenzug habe Benko einen hoch dotierten Job in seiner Signa in Aussicht gestellt. Schmid zu den Ermittlern: „Wir haben Dinge gemacht, die nicht in Ordnung waren.“ Ein wesentlicher Punkt zur Umkehr sei gewesen, als seine Mutter ihm gesagt habe: „So haben wir dich nicht erzogen, wenn du etwas falsch gemacht hast, dann steh dazu - und das mit allen Konsequenzen.“

René Benko (Bild: APA/dpa/Marcel Kusch)
René Benko

Schmid bringt jedenfalls neue Dynamik. Doch was kann den Beschuldigten drohen? Es geht um Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit, Amtsmissbrauch, Falschaussage. Letztgenanntes Delikt umfasst bis zu drei Jahre Haft.

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So haben wir dich nicht erzogen, wenn du etwas falsch gemacht hast, dann steh dazu - und das mit allen Konsequenzen.

Mutter von Thomas Schmid zu ihrem Sohn

„Unbescholtene müssen keine Haft fürchten“
Ermittelt wird im Casag-Verfahren gegen Sebastian Kurz, seinen Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli und die Ex-Casinos-Managerin Bettina Glatz-Kremser. Unbescholtene wie die Genannten würden jedoch keine Haft fürchten müssen, sagt der Grazer Anwalt Gerald Ruhri.

Das ehemalige türkise Netzwerk: Sebastian Kurz, Gerald Fleischmann, Johannes Frischmann und Bernhard Bonelli (Bild: APA/Roland Schlager)
Das ehemalige türkise Netzwerk: Sebastian Kurz, Gerald Fleischmann, Johannes Frischmann und Bernhard Bonelli

Medienmanager Fellner wird der Bestechlichkeit bezichtigt
Schmerzhafter ist die Untreue - bis zu zehn Jahre Haft, bei Beamten wie Schmid das 1,5-Fache. Auch gegen Kurz wird hier ermittelt (Studien-Causa), ebenso wegen Anstiftung zur Bestechung - die Medienmanager Fellner sind in der Affäre der Bestechlichkeit bezichtigt (ebenfalls bis zu zehn Jahre); Investor René Benko steht unter Bestechungsverdacht (bis zu zehn Jahre). Schmid wird auch Amtsmissbrauch vorgeworfen (bis fünf Jahre), ebenso wie Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka und ÖVP-Klubobmann August Wöginger - Postenschacher.

Höchstmaß wird nicht greifen
Sollte es zu Urteilen kommen, wird das Höchstmaß nicht greifen. Dennoch könnte die Generalprävention erschwerend wirken - handelt es sich doch um Leute, die an den Hebeln der Macht sitzen. Ruhri: „Die Justiz will abschreckende Wirkung erzielen. Und das Vertrauen der rechtstreuen Bevölkerung stärken.“ Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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