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Nur wenige Beschuldigte wählten seit dem Erlass im Jahr 2011 den Weg zum Kronzeugenstatus. Und das, obwohl er Straffreiheit in Aussicht stellt. Dafür gibt es Gründe, denn Auspacken vor den Ermittlungsbehörden ist kein Persilschein.
Durch die Causa Schmid ist die Kronzeugenregelung in aller Munde. Doch warum kam die Regel, die Straffreiheit verspricht, trotz gesetzlicher Verankerung 2011 erst wenige Male zum Einsatz?
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