„Man darf sich nichts gefallen lassen“, ist ein Lebensmotto der ehemaligen Finanzbeamtin Dr. Christa Scharf, das sie nun der „Krone“ gegenüber erneut bekräftigte: Sie wurde im Winter 2016/17 das Opfer des ÖVP-Postenschachers, der einen objektiv weit weniger geeigneten ÖAAB-Funktionär an die Spitze des Finanzamtes Braunau-Ried-Schärding spülte. Einvernahmen von Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, erhellen nun, was sich da abspielte. Frau Scharf beobachtet mit Genugtuung die brisanten Entwicklungen.
Thomas Schmid, ehemals mächtiger bzw. umtriebiger Generalsekretär, hat am 4. Juli 2022 bei einer seiner Aussagen vor der Korruptionsstaatsanwaltschaft im Detail geschildert, wie die Interventionenkette ablief, die Scharf ihrer Karrierekrönung beraubte. Fast 15 Protokollseiten ergibt das, wobei man an den vielen bohrenden Fragen an Schmid erkennt, wie wichtig den Staatsanwälten dieses Thema war.
Rechtswidrig diskriminiert
Ist doch zuvor durch das Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig festgehalten worden, dass Frau Scharf rechtswidrig diskriminiert wurde – woran sich strafrechtliche Amtsmissbrauchsvorwürfe logisch anknüpfen lassen.
Es war nicht ganz einfach, den Wunsch durchzubringen
Der Innviertler ÖVP-Politiker August Wöginger ist wegen seiner Intervention bei Schmid der Anstiftung zum Amtsmissbrauch beschuldigt (er weist alle strafrechtlich relevanten Vorwürfe zurück). Aus dem Protokoll von Schmids Einvernahme scheint offenbar zu werden, dass (ebenfalls beschuldigte) Mitglieder der Bestellungskommission fast Skrupel hatten: „Mit Bauchschmerzen, aber Daumen hoch“, meldet laut einem Chatprotokoll ein Mitglied der Kommission den Erfolg an Schmid, der mit „Mein Held!“ antwortet.
„Mit Bauchschmerzen“ bringe er zum Ausdruck, so Schmid, dass es nicht ganz einfach gewesen sei, den Personalwunsch Wögingers in der Kommission durchzubringen. „Mein Held!“, stehe dafür, dass er, Schmid, sich sehr gefreut habe, dass man es für Wöginger doch geschafft habe. All das ist auch für Christa Scharf eine Bestätigung und Anlass zur Genugtuung. Sie hat ja auch selbst wegen des Postenschacher Strafanzeige erstattet. Dieses Verfahren ist noch im Laufen.
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