Nur 17 Monate lebte David. Ein völlig misslungener Eingriff im Uniklinikum führte zu seinem Tod. Zwei Ärzte wurden deswegen verurteilt. Ein Rückblick.
Es war der 16. April 2018. David hatte zu Abend gegessen, als er sich den kleinen Blutschwamm auf seiner linken Wange aufkratzte. Die Eltern fuhren sicherheitshalber ins Salzburger Uniklinikum. Der Kinderchirurg entschied dort, sofort zu operieren. Der Anästhesist willigte ein und leitete bei David die Narkose ein – obwohl die Eltern darauf hinwiesen, dass ihr Sohn zuvor gegessen hatte. Der Eingriff dauerte nur Minuten.
Nach dem strafrechtlichen Prozess folgt der zivilrechtliche
Danach rasselten die Sauerstoffwerte des Kindes in den Keller – David hatte Erbrochenes eingeatmet. Viel zu spät kam es zur Reanimation. Da hatte das Kind bereits schwerste Hirnschäden erlitten. Elf Tage später starb der 17 Monate alte Bub. Monate später begannen die Ermittlungen, die im August 2019 zur Anklage gegen die zwei Mediziner führten. Im Dezember 2019 begann der Strafprozess. Von Beginn an bestritten beide Ärzte die Vorwürfe. Nach etlichen Verhandlungstagen und einer Gutachter-Schlacht verkündete im September 2021 die Richterin die Schuldsprüche wegen grob fahrlässiger Tötung. Es setzte Bewährungsstrafen: neun Monate für den Chirurgen und 18 Monate für den Anästhesisten. Diese Urteile änderte das Oberlandesgericht Linz am Mittwoch ab: zwei Monate für den Chirurgen, neun Monate für den Anästhesisten. Nun muss die Ärztekammer über etwaige Folgen entscheiden. Weiters läuft nun der zivilrechtliche Prozess der Eltern gegen die Landeskliniken an.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.