„Es tut mir leid“

Nazi-Chat wird Kärntner (50) zum Verhängnis

Kärnten
24.10.2022 13:30

Es war eine Männerfreundschaft und ein Nachrichtenverlauf, die einen 50-jährigen Kärntner am Montag vor das Gericht brachte. Gemeinsam mit seinem ehemaligen Militärkameraden tauschte der Kärntner Nazi-Bilder aus.

„Habe die Chatnachrichten eigentlich ins Lächerliche gezogen“, sagt der Angeklagte am Montagvormittag in Richtung des Geschworenengerichts. Dafür zeigte die Staatsanwaltschaft, aber wenig Verständnis. Denn immerhin habe der Kärntner mit der Verbreitung nationalsozialistischen Bildmaterial ganz klar gegen das Verbotsgesetz verbrochen. 

Nazi-Weihnachtsmann und Abgastest
In einem Zeitraum von eineinhalb Jahren tauschte der 50-Jährige Bilder und Videos mit seinem ehemaligen Kumpel vom Bundesheer aus. Auf den Bildern war unter anderem ein Weihnachtsmann mit Hakenkreuzschleife und Hitlergruß zu sehen. Auf einem anderen Bild wurde sich über die Abgastests von VW lustig gemacht - eindeutig im Zusammenhang mit der Vergasung in den Konzentrationslagern.

Der 50-Jährige muss sich nun vor Gericht verantworten. (Bild: Marcel Tratnik)
Der 50-Jährige muss sich nun vor Gericht verantworten.

„Habe mir dabei nichts gedacht“
Als Richter Dietmar Wassertheurer vom Angeklagten wissen wollte, warum er seinem Freund insgesamt acht Bilder bzw. Videos mit Nazi-Inhalt schickte, antwortete der 50-Jährige reumütig: „Ich war mir der Tragweite nicht bewusst. Es tut mir leid.“ Trotzdem hakte die Staatsanwältin nach und nahm den Kärntner in die Mangel.

Hitlerwein zerstörte Männerfreundschaft 
Aufgeflogen ist der Chat nur, weil es gegen den Burgenländer eine Anzeige gab und Polizeibeamte in der Gartenhütte Weinflaschen mit nationalsozialistischen Symbolen fanden. Nach genaueren Untersuchungen führte auch eine Spur nach Kärnten. 

„Wir haben kaum noch Kontakt“, schildert der 50-Jährige. Der Freund aus dem Burgenland, bei dem 130 Nazi-Nachrichten sichergestellt wurden, erhielt bereits eine einjährige bedingte Freiheitsstrafe.

Unterschiedliche Geschworenenmeinung 
Bei der längeren Beratung der acht Geschworenen herrschte teilweise unterschiedliche Schuldmeinung zu den insgesamt acht versendeten Chatnachrichten. Für die Mehrheit der Geschworenen lag aber ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz vor. Daher wurde der 50-Jährige zu einer bedingten Freiheitsstrafe von insgesamt 12 Monaten verurteilt. Die Verteidigung bat das Gericht um Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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