„Ich hatte Angst“

Fall Leonie: Zweitangeklagter ändert seine Aussage

Gericht
24.10.2022 09:48

Nach einer Pause - bedingt durch eine Erkrankung der vorsitzenden Richterin - geht am Montag der Prozess um die getötete 13-jährige Leonie weiter. In den ersten Verhandlungstagen vor knapp einem Monat wurden bereits die drei angeklagten Afghanen befragt. Außerdem wurden Gutachter gehört. Am Montag werden weitere Zeugen aussagen.

Die Angeklagten wurden zu Beginn gefragt, ob sie noch etwas an ihren Aussagen ändern wollen. Und der Zweitangeklagte wollte das tatsächlich: „Ich hätte das vorher schon sagen sollen, aber ich hatte Angst.“

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Ich habe mich dafür geschämt.

Zweitangeklagter im Fall Leonie

Er hätte doch einvernehmlichen Sex mit Leonie gehabt. Das hatte der 19-Jährige bis heute stets vehement bestritten. Obwohl es eindeutige DNA-Spuren gab, die darauf hindeuten. „Ich habe mich dafür geschämt“, so der angeklagte Afghane.

Keine Schuld an Tod von Leonie
Der Zweitangeklagte bekannte sich am ersten Tag eigentlich schuldig, auf Nachfrage der vorsitzenden Richterin. Streitet die Tat jedoch trotzdem ab. Vorgeworfen wird von der Staatsanwaltschaft Vergewaltigung mit Todesfolge und sexueller Missbrauch Unmündiger. Die Verantwortung für den Tod der 13-Jährigen möchte er nicht übernehmen. Er fühle sich lediglich schuldig ...

Laut Anklage sollen die drei Afghanen Leonie unter Drogen gesetzt haben, vergewaltigt und tot an einen Baum gelehnt haben. Laut Gutachter war die Dosis an Ecstasy-Tabletten, die ihr verabreicht wurde, tödlich.

Auch die anderen zwei Angeklagten wollen an der Überdosis keine Schuld gehabt haben. Sie hätten aber alle einvernehmlichen Sex mit dem Mädchen gehabt. Danach könnten sich die drei an wenig bis nichts mehr erinnern. Sie gaben unabhängig voneinander an, dass sie geschlafen hätten. Erst nach dem Aufwachen sei ihnen der schlechte Zustand von Leonie bewusst geworden.

Zeuge nach Tat kontaktiert
Das erzählten sie auch dem Zeugen, der als Erstes im Landesgericht Wien Platz nehmen darf. Er hat einen gemeinsamen Freund mit dem Zweitangeklagten. „Er hat mich angerufen und gesagt, wir müssen uns unbedingt treffen. Es geht um den Fall Leonie“, so der Mann. Dann erzählte der Freund ihm, was er gehört hätte: „Das Mädchen hat Ecstasy genommen. Sie haben versucht ihr Wasser zu geben und Joghurt. Dann haben sie sie kalt geduscht. Ihr Herz hat jedes Mal schneller geschlagen. Danach haben sie sie draußen hingelegt.“

„Tabletten ins Getränk gemischt, um Sex zu haben“
Vor der Polizei hat er außerdem ausgesagt, er hätte erfahren, dass jemand Leonie vergewaltigt hätte: „Einer hat sie an den Haaren genommen und gegen die Wand gedrückt. Und dann mit ihr Sex gehabt, gegen ihren Willen.“ Und der Zeuge will auch wissen, wer es war: der Erstangeklagte, der in seiner Aussage stets beteuert hatte, dass alles, was passiert wäre, einvernehmlich gewesen sei. Außerdem: „Sie haben weiter erzählt, dass sie dem Mädchen Tabletten ins Getränkt gemischt haben, um mit ihr Sex zu haben.“ Dem Zeugen wurde erzählt, dass zwei der Angeklagten Leonie sieben Ecstasy-Tabletten verabreicht hätten. Drei hätte sie zuvor selber schon genommen. Die hätten allerdings nicht so gewirkt, wie die Afghanen das wollten, sagte der Zeuge.

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Als das Mädchen Wasser wollte, haben sie ihr mehr Ecstasy gegeben.

Zeuge im Wiener Landesgericht

Erstangeklagter erzählt Freund von der Nacht
Auch ein 25-Jähriger, der als Zeuge aussagt, will mitbekommen haben, dass der Erst- und Zweitangeklagte Leonie vergewaltigt hätten. Einen Tag nach der Tat traf er sich mit dem ersten Angeklagten: „Er war ganz außer sich, ganz weiß im Gesicht“, erinnert er sich. Er hätte ihm dann erzählt, was in der Nacht passiert sei: „Es ging mir sehr schlecht, als ich gehört habe, dass sie das Mädchen auf dem Boden zurückgelassen haben.“

Anwalt Wolfgang Haas übernahm kurzfristig die Verteidigung des Erstangeklagten. (Bild: Andi Schiel)
Anwalt Wolfgang Haas übernahm kurzfristig die Verteidigung des Erstangeklagten.
Anwalt Thomas Nirk vertritt den Zweitangeklagten. (Bild: Andi Schiel, Krone KREATIV)
Anwalt Thomas Nirk vertritt den Zweitangeklagten.
Anwalt Andreas Schweitzer verteidigt den Drittangeklagten. (Bild: Markus Tschepp)
Anwalt Andreas Schweitzer verteidigt den Drittangeklagten.

Aus Telefonaten habe er dann mitbekommen, dass der Erst- und Zweitangeklagte Sex mit der 13-Jährigen gehabt hätten - und ihr die Ecstasy-Tabletten eingeflößt hätten. „Als das Mädchen Wasser wollte, haben sie ihr mehr Ecstasy gegeben“, sagt er vor Gericht. Er sei sich sicher, dass alle drei mit Leonie Geschlechtsverkehr gehabt hätten.

„Alles Hörensagen“
Die Afghanen hätten außerdem schon in der Wohnung mitbekommen, dass Leonie gestorben sei. „Sie merkten, dass sie tot ist, weil ihre Mundwinkel nach unten sackten. Dann duschten sie das Mädchen“, soll dem 25-Jährigen erzählt worden sein. Verteidiger Andreas Schweitzer hält dem Zeugen vor: „Das ist aber alles Hörensagen und sie haben keine eigene Wahrnehmung.“ Die Aussage des Zeugen deckt sich aber mit diversen Gutachten und auch anderen Ermittlungen.

Zweitangeklagter vertraut sich an
Auch dem dritten Zeugen wurde von der Tat erzählt - und zwar vom Zweitangeklagten. „Er hat mich angerufen und gesagt, er braucht Hilfe.“ Dann habe der Afghane ihm von Leonie erzählt. Der Erst- und Drittangeklagte hätten sie vergewaltigt. Und dann: „Er hat gesagt, sie ist tot.“ Der Mann meldete die Tat dann bei der Polizei.

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Ein Mensch kann vier Ecstasy-Tabletten nehmen. Der Zweitangeklagte hat damals immer nur ein Stück, maximal zwei genommen.

Zeuge wird aus Strafhaft vorgeführt

Auf Nachfrage der Privatbeteiligtenvertreter Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck, ob sich die Angeklagten denn mit der Wirkung und Gefahren von Drogen auskennen würden: „Ja, sehr gut.“ Und zur Dosis: „Ein Mensch kann vier Ecstasy-Tabletten nehmen. Der Zweitangeklagte hat damals immer nur ein Stück, maximal zwei genommen.“ Er wüsste außerdem, dass die 13-Jährige unter Drogen gesetzt wurde: „Es war heimlich. Leonie wusste das nicht“, sagt der Zeuge.

Opfervertreter Johannes Öhlböck und Florian Höllwarth (Bild: www.picturedesk.com/GEORG HOCHMUTH/APA/picturedesk.com)
Opfervertreter Johannes Öhlböck und Florian Höllwarth

Er bringt außerdem ein Mädchen ins Spiel, dass angeblich auch in dieser Nacht in der Wohnung gewesen sein soll. Verteidiger Andreas Schweitzer stellt einen Antrag auf Ladung dieses Mädchens. Am 14. November werden weitere Zeugen befragt. Ein Urteil wird für den 2. Dezember erwartet. 

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