Thomas Schmid, der in der Vergangenheit schon für das EU-Parlament, das Finanzministerium unter Karl-Heinz Grasser, das Bildungsministerium unter Elisabeth Gehrer, den ÖVP-Club unter Wolfgang Schüssel, das Außenministerium unter Michael Spindelegger, das Finanzministerium unter Hansjörg Schelling und Hartwig Löger gearbeitet hat, lässt weiterhin die Republik erzittern.
Seine Zeugenaussagen vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gelten in vielen Medien als Fakten. Wenn Behauptungen widerlegt werden, dann wird das hinterfragt und angezweifelt. Anklagen für die Beschuldigten in dieser Causa werden bereits als fix angesehen, dabei sind die Ermittlungen noch im Gange. Ebenso Haftstrafen, obwohl diese bekanntlich ein Urteil voraussetzen.
Nein, jetzt kommt nicht der abgedroschene Satz mit der Unschuldsvermutung. Sondern eine abgewandelte Version: Selbst wer insgeheim Schuld vermutet, darf Beschuldigte nicht vorverurteilen.
Der Bundespräsident hat versichert, dass in der Republik Österreich Korruption niemals akzeptiert werde: „Wir sehen dem Rechtsstaat bei der Arbeit und beim Funktionieren zu.“
Einige Wohlhabende in diesem Land haben es sich allem Anschein nach gerichtet. Aber einige selbst ernannte „Richter“ aus Politik und Medien haben über die mutmaßlichen Korruptionsverdachtsfälle rund um einige ÖVP-Politiker bereits gerichtet, bevor der Rechtsstaat seine Arbeit gemacht hat.
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