Ein 28-jähriger, aus Wien stammender Mann ist am Montag am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) wegen diverser Sexualdelikte - unter anderem Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.
Der einschlägig vorbestrafte Mann gestand, eine heute Elf- und zum Tatzeitpunkt Zehnjährige in Bregenz vergewaltigt zu haben. Noch dazu filmte er die Tat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Gab sich als Kind aus
Der Angeklagte machte sein späteres Opfer im Internet ausfindig, indem er sich als Neunjähriger ausgab. Er kontaktierte die Vorarlbergerin und tauschte mit ihr persönliche „Erfahrungen“ aus. Zunächst versuchte er mit Tücke, die Zehnjährige zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Als das nichts fruchtete, zog er härtere Saiten auf und begann zu drohen.
Drohte Familie auszulöschen
Dafür erfand er wiederum Personen, so beispielsweise einen „Goran“, der, so das Kind nicht zum Sex bereit wäre, ihre ganze Familie auslöschen werde. Die Zehnjährige ließ sich aus Angst dazu bewegen, sich in Vorarlberg abholen zu lassen. Der Mann fuhr mit ihr in eine eigens angemietete Bregenzer Wohnung, wo er das Kind knebelte, fesselte und brutal vergewaltigte. Dabei filmte und fotografierte er das Opfer.
Vorfall flog durch Zufall auf
Nach der Tat brachte er das Kind wieder nach Hause. Angesichts weiterer angsteinflößender Drohungen gab es ein weiteres Treffen, bei dem es aber zu keinen weiteren sexuellen Übergriffen kam. Die Verbrechen flogen durch Zufall auf, weil der Mann in eine Verkehrskontrolle geriet und die Polizei neben Sexspielzeug und Foltergeräten auch „Anleitungen zum Quälen“ fand. Daneben lagen die Personendaten des Opfers. Darauffolgende Ermittlungen brachten die Vergewaltigung in Bregenz ans Tageslicht.
Angeklagter zeigte sich geständig
Zu der Tat zeigte sich der Angeklagte geständig. Angesichts des Gutachtens von Gerichtspsychiater Reinhard Haller war der Mann zurechnungsfähig und gilt als gefährlich. Deshalb wurde er vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. 13 von 15 möglichen Jahren wurden ausgesprochen.
20.000 Euro für Opfer
Zunächst kommt der Mann in den Maßnahmenvollzug, gilt er nach 13 Jahren immer noch als gefährlich, kann er theoretisch lebenslänglich angehalten werden. Hat er einen Teil dort verbüßt und wird in eine Justizanstalt überstellt, wird die Zeit in der Psychiatrie angerechnet, und er wird nach 13 Jahren aus der Haft entlassen. Dem Opfer wurden 20.000 Euro zugesprochen.
In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Martin Mitteregger auf die Gefahren des Internets hin und appellierte an Eltern, auf der Hut zu sein. „Man weiß nie, wer hinter den Fantasienamen steckt und es treiben sich auch etliche Pädophile in diesen sozialen Medien herum“, so Mitteregger.
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