Junges Duo verurteilt

Studentin in Keller von Gemeindebau missbraucht

Gericht
25.10.2022 17:30

Laut Staatsanwaltschaft nutzten zwei 17-jährige Wiener den durch Alkohol und Drogen schwer beeinträchtigten Zustand ihres Opfers aus. Sie legten eine 21-jährige Studentin am Kellerboden eines Gemeindebaus ab, um hintereinander Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben. Jetzt stand das Duo vor Gericht.

Ein trauriger Missbrauchsprozess in hipper Wiener Jugendsprache. Am Dienstag nahmen auf der Anklagebank im Landesgericht zwei junge Erwachsene Platz, die sich am 7. März 2020 - als 17- und 18-Jährige - an einer schwer alkoholisierten und unter Drogeneinfluss stehenden Studentin im Keller eines Gemeindebaus vergingen.

Kennenlernen nach einem Clubbesuch
„Ich find sie hübsch und es wäre nice, wenn heute noch was geht“, sagte der Erstangeklagte damals zu seinen drei Freunden, mit denen er in dieser Nacht, kurz vor dem ersten Corona-Lockdown, im 7. Wiener Gemeindebezirk abgehangen war. Gemeint war die 21-jährige Zufallsbekanntschaft, die gegen 2.30 Uhr aus einem Club in der Mariahilfer Straße kommend, zu der Clique stieß.

An der Rahlstiege kam es zu sexuellen Handlungen, später zum Missbrauch in einem Keller. (Bild: Wolfgang Spitzbart .)
An der Rahlstiege kam es zu sexuellen Handlungen, später zum Missbrauch in einem Keller.

Erste sexuelle Handlungen mitgefilmt
Mit der sichtlich berauschten Frau gingen die jungen Männer die Mariahilferstraße stadteinwärts. Am Fuße der Rahlstiege kam es zu ersten sexuellen Handlungen durch den von Anwalt Josef Schartmüller verteidigten Erstangeklagten: „Ich habe gemerkt, dass es ihr gefällt, weil sie gestöhnt hat“, erklärte er Richterin Martina Hahn. „Cool“ fand der zur Verhandlung einen Anzug tragende Mann auch, dass der Zweitangeklagte die Szene mit seinem Smartphone filmte.

Anwalt Josef Schartmüller verteidigte den Erstangeklagten. (Bild: Anja Richter)
Anwalt Josef Schartmüller verteidigte den Erstangeklagten.

Burschen brachten ihr Opfer in den Keller
Nachdem das Opfer einen weiteren Joint geraucht hatte, verschlechterte sich der Zusand der Studentin schlagartig. Einige Minuten lang legte sie sich auf den U-Bahn-Bahnsteig und war gar nicht ansprechbar. Laut Staatsanwältin war sie „zum vorfallsrelevanten Zeitpunkt in einem wehrlosen Zustand.“ Doch da war der Plan der jungen Männer schon gefasst: „Wir wollten einfach mit ihr schlafen“, meinte der von der Kanzlei Astrid Wagner verteidigte Zweitangeklagte. Sie stützten die Frau am Weg zur U3, schleppten sie zum Wohnhaus des Erstangeklagten.

Anwältin Astrid Wagner verteidigt den erstangeklagten 25-Jährigen. (Bild: Gerhard Bartel)
Anwältin Astrid Wagner verteidigt den erstangeklagten 25-Jährigen.

Frau desorientiert in der U-Bahn aufgegriffen
Da aber die Eltern des Täters oben in der Wohnung schliefen, brachte man das wehrlose Opfer in den Keller des Gemeindebaus. Dort hatten zuerst der erste junge Mann, anschließend der zweite junge Mann Geschlechtsverkehr mit der benommenen Frau, die später in der U-Bahn desorientiert von einem Sicherheitsbeamten aufgegriffen wurde. „Sie hatte schmerzen im Unterleib. Im AKH wurde ein Spurensicherungskit angefertigt. Die DNA-Spur ergab einen Treffer“, so die Staatsanwältin.

Nicht rechtskräftige Schuldsprüche
Die beiden jungen Männer bekannten sich zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person im Keller schuldig. Sie hätten während der Tat „nicht viel darüber nachgedacht“, erst später realisiert, dass sie einen Fehler gemacht hätten. „Sie haben nicht mit ihr geschlafen, sie haben sie sexuell missbraucht“, so die Anklägerin in ihrem Abschlussplädoyer. Das sah der Schöffensenat genauso: schuldig, 18 Monate bedingt für den Jüngeren; 24 Monate, davon acht unbedingt, für den Älteren. Nicht rechtskräftig.

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