15 Monate bedingt wegen Bestechlichkeit für den ehemaligen Vizekanzler, zwölf Monate bedingt für den Eigentümer einer Privatklinik - so lautete das Ersturteil im Wiener Landesgericht im August 2021. Doch das Oberlandesgericht hob die Urteile auf: Es gab entlastende Chatnachrichten, die zu wenig gewürdigt worden waren.
Strache kommt erneut als Angeklagter ins Wiener Landesgericht: Der „Prikraf“-Prozess gegen ihn und Walter Grubmüller - Eigentümer der Privatklinik Währing - muss wiederholt werden. Die WKStA vermutet „Cash gegen Law“ nach einer 12.000-Euro-Spende des Klinikbetreibers an die FPÖ. Dafür gabs die Aufnahme in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds Prikraf mit einfacher Direktverrechnung mit den Versicherungen.
Chatnachrichten tatsächlich entlastend
Der Ex-Vizekanzler und der Klinikchef bekannten sich vehement „nicht schuldig“ und wurden trotzdem verurteilt. Deren Berufungen gab das Oberlandesgericht Wien recht: Das Ersturteil sei widersprüchlich. Man mag es kaum glauben in Zeiten wie diesen - aber es gab in diesem Fall tatsächlich entlastende Chatnachrichten, die zu wenig gewürdigt worden waren. Das Urteil wurde aufgehoben, es muss neu verhandelt werden. Zwei Tage sind im „Landl“ dafür angesetzt, der 21. und der 24. November.
Freisprüche in anderem Prozess
Der „Prikraf“-Prozess war der Auftakt an Strafverfahren gegen Heinz-Christian Strache und die erste Gerichtsverhandlung nach der Ibiza-Affäre, die bekanntlich die türkis-blaue Regierung sprengte. In einem zweiten Bestechungsprozess gab es - noch nicht rechtskräftige - Freisprüche für den Ex-Vizekanzler und den OÖ-Unternehmer Siegfried Stieglitz. Auch hier sollen Spenden an einen FP-nahen Verein geflossen sein, dafür hätte Stieglitz einen ersehnten Aufsichtsratsposten erhalten. Doch die Suppe sei laut Urteilsbegründung zu dünn für eine Verurteilung ...
Ob Strache aufatmen kann, wird sich also noch weisen. Denn die nächsten schwarzen Anklage-Wolken ziehen auf, die da heißen „FPÖ-Spesenaffäre“.
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