„Streng regulieren“
Cannabis bald legal? Berlin beschließt Eckpunkte
Die deutsche Bundesregierung hat am Mittwoch Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung beschlossen. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen in Deutschland künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, „Genusscannabis“ und Eigenanbau in begrenztem Maß erlaubt werden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wollte die geplante Legalisierung ausdrücklich nicht als „großen Durchbruch in der Drogenpolitik verkaufen“. In der Vergangenheit war er gegen die Legalisierung.
SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Vertrag für die Ampelkoalition vereinbart, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. Die jetzt von Gesundheitsminister Lauterbach vorgelegten Eckpunkte sehen vor:
- Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Der Erwerb und Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm „Genusscannabis“ zum Eigenkonsum sollen somit straffrei sein, unabhängig vom THC-Gehalt.
- Der private Eigenanbau soll in begrenztem Umfang erlaubt werden, jeder Erwachsener soll bis zu drei weibliche blühende Pflanzen ziehen dürfen. Diese müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
- Der Verkauf soll in „lizenzierten Fachgeschäften“ - Zutritt erst ab 18 - und eventuell Apotheken ermöglicht werden. Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt. Die Menge, die pro Kunde verkauft werden darf, wird begrenzt. Einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.
- Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte „Cannabissteuer“ geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“. „Wir wollen den Markt sehr streng regulieren“, versicherte Minister Lauterbach hierzu.
- Auch in welcher Form Cannabis verkauft wird, soll eindeutig geregelt werden: Produkte zum Rauchen und Inhalieren oder zur Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zum Verkauf zugelassen werden. Kekse, Süßigkeiten oder ähnliches mit Cannabis - sogenannte Edibles - zunächst nicht.
- Gleichzeitig sollen Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote für konsumierende Jugendliche ausgebaut werden. Begleitend sollen Daten zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe erhoben werden. Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden.
Im Zuge eines Gesetzgebungsverfahrens können sich viele Details in den Eckpunkten noch ändern. Zunächst muss ohnehin die EU-Kommission in Brüssel prüfen, ob die Pläne mit internationalem Recht vereinbar sind. Bei einem positiven Votum rechnet Lauterbach mit einem Gesetzentwurf im ersten Quartal 2023.
Cannabis-Verbot brachte „keine Erfolge“
Mit dem Cannabis-Verbot habe Deutschland in den vergangenen Jahren „keine vorzeigbaren Erfolge“ erzielt, so Lauterbach. Vielmehr sei der Konsum gestiegen. Problematisches Suchtverhalten habe auch bei Erwachsenen zugenommen. „Die Tendenz geht in die falsche Richtung“, erklärte der Minister. Lauterbach hofft, mit der Entkriminalisierung einen besseren Kinder- und Jugend- sowie Gesundheitsschutz zu ermöglichen.
Die bayerische Landesregierung bekräftigte ihre Kritik an dem Vorhaben. „Die Legalisierungspläne der Bundesregierung stellen nicht nur für Deutschland, sondern auch für ganz Europa ein gefährliches Signal dar“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der „Augsburger Allgemeinen“. Der Konsum von Cannabis berge „wesentliche und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken“. Holetschek warnte zudem vor einem „Drogentourismus nach Deutschland“.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.