Verfahrensfehler?

Aufstand gegen „Monsterbau“ in Penzinger Siedlung

Wien
27.10.2022 11:00

„Zu groß, passt nicht ins Ortsbild, zieht zu viel Verkehr an.“ Solche Argumente hört man von Bürgerinitiativen und Anrainern öfters, wenn sie ein Projekt nicht angemessen finden. Dieser Fall in Wien-Penzing wirft zumindest Fragen nach möglichen Verfahrensfehlern auf und rückt die Baubehörde in kein allzu gutes Licht.

In der schmalen Ludwig-Eckart-Gasse in Penzing (einer Sackgasse) gehen die Wogen hoch. Zwischen vielen kleinen Einfamilienhäusern soll ein „Klotz“ mit Luxuswohnungen entstehen, der laut Anrainern nicht ins Ortsbild passt und zu viel Verkehr anziehe. Auch die MA 19 (Architektur) war zunächst dieser Ansicht. Nach einem Wechsel des Sachbearbeiters und kleinen Änderungen gab sie jedoch ihren Widerstand auf.

Ins Licht rückt hier die Arbeitsweise der Baupolizei, die zumindest Fragen aufwirft. Die Anrainer orten sogar gravierende Verfahrensfehler.

Projekt wies Mängel auf
Zur Vorgeschichte: Nur wenige Tage bevor die neue Bauordnung der Stadt im Dezember 2021 in Kraft trat, welche „Monsterbauten“ in solchen Siedlungen verhindern sollte, reichte der Immo-Investor sein Projekt ein. „Und zwar so schlampig, dass die Baupolizei auf den Seiten Mängel auflistete und deren Behebung bzw. Nachreichung bis Jahresende 2021 verlangte, andernfalls werde die Baubewilligung versagt“, so die Bürgerinitiative. Entstehen sollte ein Wohngebäude mit acht großen Wohnungen (100 bis 15 Quadratmeter) samt Nebenräumen, Keller und Garage. 

Dann passierte Folgendes: Planänderungen und Gutachten werden verspätet nachgereicht, der Eingangsstempel eines Dokuments mit Tipp-Ex verändert. Wohl um das aufwendige Garagengutachten zu umgehen, rät die Baupolizei den Bauwerbern, weniger Stellplätze zu errichten. Bei der Bauverhandlung am 13. Oktober 2022 ist nicht mal klar, wie die Wohnungen beheizt werden sollten. Lediglich von einer „Wärmepumpe“ ist die Rede. Doch für eine Erdwärmepumpe oder Luft-Wasser-Wärmepumpe fehlen die Gutachten (Lärm etc.)

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Bereits vor Jahren hatten wir vergeblich die Bezirks- und Rathauspolitiker um Umwidmung gebeten, damit kein Immobilienhai zwei benachbarte Grundstücke aufkauft, um dann einen Monsterbau hinzustellen - doch das ist jetzt passiert.

Bürgerinitiative Ludwig-Eckardt-Gasse

Wir haben den Chef der Baupolizei, Gerhard Cech, zu den Vorwürfen befragt. Der Leiter der MA 37 sieht weder Fehler noch Amtsmissbrauch durch seine Mitarbeiter, die dieses Projekt begleiten. „Unterlagen können nach Ablauf einer behördlichen Frist nachgebracht werden, solange die Zurückweisung eines Ansuchens nicht versendet und rechtskräftig wurde“, erklärt Cech.

Allerdings widerspricht das den Empfehlungen des Kontrollamtes. Im Bericht KA VI - 37-1/09 heißt es: „Das Kontrollamt kam daher zum Schluss, dass die Konsequenz aus der aufgezeigten Problematik inhaltlich mangelhafter Einreichunterlagen nur eine unverzügliche abschlägige Behandlung durch die Baubehörde sein kann.“ Die Antwort der MA 37 auf diese Feststellung: „Mangelhafte Baueinreichungen werden künftig konsequent nach § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.“

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Sollten weitere Stellplätze erforderlich sein, so sind die erforderlichen Unterlagen in einem eventuell späteren Verfahren beizubringen, die dann von den zuständigen Amtssachverständigen der MA 22 überprüft werden. Es müssen dann natürlich auch die Anrainer neuerlich befasst werden. Somit ist aus dieser Trennung der Verfahren niemandem ein Schaden entstanden, weshalb auch kein Amtsmissbrauch vorliegt.

Senatsrat Dr. Gerhard Cech, Leiter der Wiener Baupolizei (MA37)

Das falsche Datum (Tipp-Ex) sei laut Cech „menschlich begründet“, die Empfehlung nach weniger Parkplätzen mit dem Garagengesetz vereinbar. Zu fehlenden Heizung erklärt der Behördenleiter: „In den Projektunterlagen zu einer Baueinreichung ist es ausreichend, die Art der Beheizung in der Legende der Pläne anzugeben.“

Grundfläche größer als erlaubt?
Ein Einwand der Bürger wird laut Cech aber noch geprüft: Die Grundfläche des Bauprojekts könnte größer als erlaubt sein. Das behaupten die Anrainer, nachdem sie einen Vermessungsexperten beauftragt hatten. Die Penzinger geben sich kämpferisch und wollen notfalls bis zum Höchstgericht gehen.

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