Tierschutz-Novelle

Gesetz darf kein zahnloser Papiertiger werden

Tierecke
27.10.2022 18:02

In sehr kleinen Schritten geht es bei der Novelle zum neuen Tierschutzgesetz (TSchG) in eine positive Richtung. Noch sind die Entwürfe jedoch lückenhaft! Was fehlt oder nicht weg verhandelt werden darf, hat die „Krone“ für Sie zusammengefasst:

Schlupflöcher schließen und Missbrauch verhindern: Tierschutzexperten fordern bei der Neuauflage der Tierhalteverordnung verbindliche Ziele zum Wohl der Tiere, wirksame Maßnahmen und strikte Sanktionen. Denn sowohl bei der Haltung von Heimtieren als auch bei der Zucht gibt es massive Lücken im Gesetzestext.

Das sind die wichtigsten „Baustellen“:

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Qualzucht: Jedes Zuchttier soll nach Begutachtung eine „Plakette“ erhalten. Eine wissenschaftliche Kommission soll die Zuchtkriterien festlegen. Ausnahmeregelungen sollen bei der Zucht mit Qualzuchtmerkmalen ersatzlos gestrichen werden.
    Erklärung: Massiv verengte Atemwege, Fehlbildungen an Skelett und Gebiss, chronische Entzündungen an Haut und Augen - zahlreiche Rassen (z.B. Französische Bulldogge, Mops) haben ihr Leben lang mit den Folgen der Qualzucht zu kämpfen. Die Ausnahmeregelung nach § 44 Abs. 17 erlaubt Personen, weiterhin Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu züchten, sofern sie gewisse züchterische Maßnahmen treffen und diese dokumentieren - also quasi zeigen, was sie tun, damit Qualzuchtmerkmale bei ihren Tieren im Laufe der Zeit verschwinden.
  • Hundezucht: Gefordert wird neben der Meldepflicht auch eine Bewilligungspflicht für Zuchtstätten und Züchter allgemein. Außerdem sollte jeder Züchter auch als steuerpflichtig gelten.
    Erklärung: Jeder Österreicher kann derzeit eine Zuchtstätte anmelden. Um Missstände künftig besser vermeiden zu können, sollten alle Züchter mittels einer behördlichen Bewilligung auch einer eingehenden Kontrolle unterliegen.
  • Chippen und Registrierung: Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht soll für alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde und Katzen gelten. Kennzeichnung mittels Mikrochip wird von einem Tierarzt vorgenommen. Wichtig wäre jedoch auch, dass der Veterinär nach dem Chippen auch die Registrierung in der Heimtierdatenbank erledigt. 
    Erklärung: Zu oft sind Tiere zwar gechippt, aber in der Datenbank nicht registriert, weil Tierhalter die Erfassung derzeit selbst vornehmen können.
  • Wildtiere: Es wird ein Verbot auch von Kamelen in Zirkussen gefordert.
    Erklärung: In Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen dürfen in Österreich keine Arten von Wildtieren gehalten werden und auftreten - Kamele sind derzeit ausgenommen, weil sie zu den domestizierten Tieren zählt.
  • Maulschlaufen bei Hunden: Maulschlaufen sollen ausschließlich beim Tierarzt zu Sicherungszwecken zum Einsatz kommen dürfen.
    Erklärung: Da der Hund mit einer Maulschlaufe nur schwer atmen, Wasser trinken und kaum hecheln kann, sind sie kein Ersatz für Maulkörbe. Und: Bei Maulkorbpflicht (z.B.: in öffentlichen Verkehrsmitteln) sind Maulschlaufen rechtlich nicht anerkannt.
  • Jagd und Tiertransporte: Diese Bereiche sind eindeutig auch dem Tierschutz zuzuordnen.
    Erklärung: Beide Themen sind bei der Erarbeitung des Bundestierschutzgesetzes (2005) „ausgelagert“ worden.
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Ich kann nicht nachvollziehen, warum Züchter nach wie vor keiner Steuerabgaben zu leisten haben!

Maggie Entenfellner, „Krone“-Tierexpertin

Ein vorprogrammierter Leidensweg
Veronika Weissenböck, „Vier Pfoten“-Kampagnenleiterin: „Viele Menschen folgen gewissen Modetrends und suchen sich ein Tier aus, das auf spezielle Merkmale gezielt gezüchtet wurde. Genau diese selektive Zucht führt aber zu Krankheiten! Auch das muss ein Ende haben!“

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