Bundesliga im Ticker:
Julius Meinl V. erleidet eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht. Er muss einem Anleger persönlich Schadensersatz zahlen. Gleichzeitig gibt es aber auch ein mögliches Aufatmen des ehemaligen Bankenchefs. Denn sein Strafverfahren wegen Untreue steht vor der Einstellung.
Dieses Urteil des Oberlandesgerichtes lässt natürlich aufhorchen - und so manchen Firmenchef vielleicht auch zittern. Aber wer nun glaubt, dass es zu Unmengen an gleichen Entscheidungen kommen wird, der dürfte irren: Zu einmalig ist die Causa Meinl Bank/Meinl European Land - und mehr als 5500 Geschädigte haben sich bereits verglichen. Was geschehen ist.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.