Mehrmals schon stand ein 43-jähriger Türke wegen Verfolgung seiner Noch-Ehefrau vor dem Richter. Doch nichts hielt den dreifachen Vater von weiterem Stalking ab - und so kam es am Freitag zum nächsten Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Diesmal wird dem renitenten Türken neben beharrlicher Verfolgung auch Urkundenfälschung vorgeworfen. Der zuletzt unstete Mann soll auf einem Meldezettel der Gemeinde Hard seine Frau als seine Vermieterin angegeben und deren Unterschrift gefälscht haben. Letzteres räumt der Gerichtserfahrene zwar ein, begründet dies allerdings damit, dass er Angst gehabt habe, seine Wohnung zu verlieren, sollte die Noch-Gattin irgendwann mal die Miete nicht mehr bezahlen.
Doch verlassen wir kurz den Nebenschauplatz und wechseln zum Wiederholungsdelikt, der beharrlichen Verfolgung. Weil die 42-jährige Gattin nicht länger unter der Fuchtel ihres patriarchalischen Mannes leben will, verlässt sie ihn. Eine Scheidung lehnt er ab. Stattdessen betreibt er Psychoterror, indem er der Frau immer wieder auflauert. Im vergangenen Jahr erstattet sie schließlich Anzeige. Es kommt zum Prozess. Der endet für den 43-Jährigen mit einer außergerichtlichen Einigung und einer Geldbuße.
Einsichtig ist der Verlassene trotzdem nicht. Statt sich friedlich zu verhalten, macht er der mittlerweile psychisch angeschlagenen Frau weiterhin das Leben durch Telefonterror und Kontrollfahrten zur Hölle. Im August wird er schließlich zu einer Geldstrafe von 1200 Euro auf Bewährung verknackt. Ein Betretungs- beziehungsweise Annäherungsverbot wird ausgesprochen. Mit dem Ergebnis, dass der Verurteilte drei Tage später unbeirrt weitermacht.
Aussage gegen Aussage
Und so schreckt ihn, man ahnt es, auch die nächste Verurteilung nicht ab. Zur Verhandlung am Freitag kommt er direkt aus der U-Haft und in Begleitung zweier Justizwachebeamte. Es steht Aussage gegen Aussage. Am 3. November wird der Prozess fortgesetzt.
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