Nach den Mahnungen des Bundespräsidenten angesichts der Causa Schmid verhandeln ÖVP und Grüne jetzt wieder intensiver über die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts weiter. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat ihren schon vor über einem Jahr der ÖVP übermittelten Entwurf in einem Punkt präzisiert, bestätigte am Freitag Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer entsprechende Medienberichte. Sie erhöht den Druck auf den Koalitionspartner.
„Ich kenne kein Argument des Koalitionspartners, wieso wir diese Gesetzeslücke nicht sofort schließen sollten. Die Worte des Bundespräsidenten ernst zu nehmen bedeutet auch, nach der Parteienfinanzierung und dem Medientransparenzgesetz diesen Punkt des Regierungsprogramms jetzt zu finalisieren“, betonte Maurer in einem Statement. Jetzt stehen weitere Gespräche mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) - unter Einbindung der Klubchefs - am Plan.
Lücken im Gesetz seit Ibiza offensichtlich
Mit der Novelle sollen im Zuge der Ibiza-Affäre sichtbar gewordene Lücken im Korruptionsstrafrecht geschlossen werden. Eckpunkte sind eine erweiterte Strafbarkeit des Mandatskaufs und die Ausweitung des Amtsträgerbegriffes bei Bestechlichkeit. Es soll auch strafbar werden, wenn ein Politiker eine bestimmte Leistung gegen Geld oder sonstige Vorteile zusagt, noch ehe er die entsprechende Funktion eines „Amtsträgers“ hat - also etwa im Wahlkampf steht, berichteten „Kurier“ und „Wiener Zeitung“.
Unterstützung bei individuellen Wahlkämpfen soll aber nicht prinzipiell verboten werden. Was den „guten Sitten“ entspricht, soll weiterhin erlaubt sein. Das wurde mit der aktuellen Präzisierung klargestellt - auf Wunsch der ÖVP, bei der Vorzugsstimmen-Wahlkämpfe meist eine wichtige Rolle spielen.
Schärfere Konsequenzen bei Wiederbetätigung
Aufgrund eines Anlassfalles in der Justizwache vorerst mit Erlass geregelt hat Zadic für ihr Ressort die Frage der dienstrechtlichen Folgen von NS-Vergehen. Noch ehe - in Folge des aufsehenerregenden Falles im Bundesheer - das Gesetz geändert wird, hat sie damit sichergestellt, dass Wiederbetätigungsfälle dienstrechtlich schärfer geahndet werden.
Das Justizressort wird sich im Dienstrechtsverfahren künftig immer für eine Entlassung einsetzen, wenn ein Justiz-Beamter rechtskräftig nach dem Verbotsgesetz verurteilt ist, berichten die „Salzburger Nachrichten“. Der Anlassfall war ein niederösterreichischer Justizwachebeamter, der wegen einschlägiger Chats verurteilt wurde, aber nach wie vor im Dienst ist, weil die Disziplinarbehörde keine Entlassung verlangte.
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