Seit der Verhängung von EU-Sanktionen gegen russische Oligarchen und Geschäftsleute wurden in Österreich rund 1,7 Milliarden Euro an Vermögenswerten eingefroren. Aufgrund des neuen Sanktionspakets werde erwartet, dass sich diese Zahlen erhöhen, hieß es am Freitag in einer Aussendung des Innenministeriums. Damit zähle Österreich zu jenen sieben Ländern innerhalb der EU, in denen die Behörden besonders aktiv vorgegangen seien, wie Kommissionssprecher Christian Wigand bereits am Donnerstag bekannt gab. Demnach wurden EU-weit bisher 17,5 Milliarden Euro eingefroren.
Bei den Vermögenswerten handle es sich um materielle und immaterielle Vermögenswerte - einschließlich Immobilien, Konten und Unternehmensanteile, wobei diese allesamt bundesweit verstreut seien, hieß es weiter. Nähere Details, auch die konkrete Personenanzahl, könnten aus „Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes“ nicht genannt werden.
Eigene Taskforce eingerichtet
Zuständig für die Umsetzung der Sanktionen ist in Österreich die Taskforce „Sanktionen“ unter Leitung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Innenministerium. Geleitet wird die Taskforce vom stellvertretenden DSN-Direktor David Blum.
Ein „Einfrieren“ von Vermögenswerten stelle sich in der Praxis wie folgt dar: Die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten gebe zunächst bekannt, gegen wen sich die EU-Sanktionen richten würden (natürliche oder juristische Personen). Die zuständigen Behörden in Österreich führten sodann Ermittlungen durch, welche davon abhingen, um welche Art von Gütern es sich bei den sanktionieren Rechtspersonen handle, so das Innenministerium. Diese könnten auch durch entsprechende Hinweise ausgelöst werden. Bei einer Immobilie beispielsweise werde im Grundbuch geprüft, ob eine sanktionierte Person eingetragen sei. Bei einem Treffer werde das zuständige Gericht informiert, dass es sich hierbei um eine sanktionierte Immobilie handle.
Um Bankkonten kümmert sich die Nationalbank
Anders gelagert sei der Fall bei Bankkonten, da hier die Österreichischen Nationalbank entsprechende Maßnahmen setze, damit die sanktionierte Person keinen Zugriff auf ihr Vermögen habe. Bei Wirtschaftsgütern, die nicht in entsprechenden behördlichen Registern aufscheinen würden, sei die Identifizierung und das Einfrieren deutlich schwieriger. Die konkrete Vorgehensweise unterscheide sich stets vom Einzelfall.
„Nur ein Bruchteil der sanktionierten Personen und Unternehmen in der EU haben einen unmittelbaren Bezug zu Österreich. Daher stehen wir in engem Austausch mit unseren Europäischen Partnern, um die grenzüberschreitende Sanktionsumsetzung zu garantieren“, erklärte Blum.
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