Der ehemalige Bürgermeister von Scharten Jürgen Höckner wartet nun auf den Verhandlungstermin beim Oberlandesgericht Linz, bei dem über die Höhe seiner Strafe entschieden wird. Und warten muss auch sein Opfer - auf das im Prozess in Wels zugesprochene Schmerzensgeld.
Während der Ex-Bürgermeister von Scharten Jürgen Höckner noch mit dem nun rechtskräftigen Schuldspruch wegen Vergewaltigung hadert – „Es bleibt nur Fassungslosigkeit“ – war die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes für den Anwalt des Opfers, Clemens Krabatsch, „nicht überraschend. Obwohl die Gegenseite noch einmal ein neues Gutachten vorgelegt hat. Aber so etwas geht beim OGH gar nicht.“
Aber gerade an der Beweiswürdigung durch die Gerichte übt Jürgen Höckner weiter Kritik: „15 Zeugen werden als nicht relevant abgetan, Fakten wie die lückenlose WhatsApp-Kommunikation, E-Mails, die Aussagen widerlegen, Fotos, die eine eindeutige Sprache sprechen, werden ignoriert.“ Und auch ein belastendes Taschentuch mit seinen Spermaspuren und DNA des Opfers wischt der ehemalige Ortschef vom Tisch: „Das Taschentuch ist kein Beweis für eine Vergewaltigung! Es lässt mehrere Möglichkeiten zu!“
Als nächstes entscheidet Oberlandesgericht
Zu Höckners Leugnen passt auch, dass er noch kein Schmerzensgeld an sein Opfer bezahlt hat. „Im Prozess waren meiner Mandantin 7000 Euro zugesprochen worden. Bisher hat sie noch nichts bekommen.“ Denn die Strafe für Höckner muss nach der Abweisung der Nichtigkeitsbeschwerde erst vom Oberlandesgericht Linz entschieden werden. In erster Instanz in Wels war er zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Gegen dieses Strafausmaß hat aber auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
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