Immer mehr Gefährdungsanzeigen aus den Kliniken in Wien fanden den Weg an die Öffentlichkeit. Dies soll nun nicht mehr passieren. Denn ein Diensterlass aus der Direktion des Wiener Gesundheitsverbundes soll Mitarbeiter daran hindern.
Anstatt sich mit Lösungen zu beschäftigen, um die Probleme in den Spitälern in den Griff zu bekommen, hat die Generaldirektion des Wiener Gesundheitsverbundes (WIGEV) in einer Dienstanweisung an alle Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass das Weiterleiten von Gefährdungsanzeigen dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Welche genau, seien laut WIGEV im Einzelfall zu bewerten.
Missstände unter Teppich kehren
Der Vizepräsident der Ärztekammer, Stefan Ferenci, sieht darin einen „Maulkorberlass“. „Stadtrat Peter Hacker schickt seine Prätorianer aus, um Ärzte und Pfleger zu nötigen, die Missstände unter den Teppich zu kehren.“
Letzter Hilfeschrei an Öffentlichkeit
Gefährdungsanzeigen werden nämlich nur dann verfasst, wenn die Sicherheit für Patienten und Personal nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Weg an die Öffentlichkeit ist oft der letzte Hilfeschrei nach jahrelanger Untätigkeit. Aus der Sicht der Ärztekammer sowie einem Rechtsgutachten sei es durchaus erlaubt, Anzeigen an die Standesvertretung zu übermitteln.
An die Ärzte: Sichern Sie sich ab und übernehmen Sie nicht die Haftung für die verfehlte Gesundheitspolitik des Stadtrats Peter Hacker.
Stefan Ferenci, Ärztekammer Wien
Dem widerspricht der Gesundheitsverbund, der aber auch betont, dass das Schubladisieren (wie in der Klinik Ottakring) von Anzeigen zu Konsequenzen führt.
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