Mit seinen vielen Entschlagungen sorgte Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid für enormen Wirbel im ÖVP-Untersuchungsausschuss. Er verwies dabei stets auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Das Parlament sieht jedoch keinen Grund für Weigerung. Es ist juristisches Neuland.
Schnell hatte sich ein Entschlagungs- und Beugestrafe-Rhythmus bei der Befragung von Thomas Schmid eingependelt. „Entweder sagt man aus, oder man entschlägt sich. Einen Mittelweg gibt es da nicht“, erklärt Anwalt Roland Kier.
Schmid und sein Anwalt stützen das Aussageverweigerungsrecht auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Kier interpretiert sie so, dass Schmid das Recht habe, als Auskunftsperson die Beantwortung der Fragen zu verweigern, auch wenn er bereits geständig ist.
Geständnis sorgt für neue Situation
Das Parlament vertritt in Sachen Aussageverweigerung eine andere Rechtsansicht. Sie lehnt sich an die Einvernahme in Strafprozessen an. Beschuldigte haben dort das Recht, ihre Aussage zu verweigern. Es gibt aber eine Ausnahme: Wer ein Geständnis abgelegt hat, muss über jene Causen aussagen, die vom Geständnis erfasst sind. Für Schmid, der ja bereits geständig ist, heißt das: Er hätte im Ausschuss alle Fragen beantworten müssen, die er gegenüber der Staatsanwaltschaft schon gestanden hat.
Wer nun Recht hat, werden die Gerichte entscheiden müssen.
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