Als Zuckerl bei der Urlaubsbuchung hatte man einer Steirerin auf einer Buchungsplattform die Reservierung eines Mietwagens mit Vergünstigungen angeboten. Sie hatte sich darüber gefreut und zugeschlagen. Das mündete aber letztlich in Ärger.
Trotz Überpünktlichkeit hat Leserin Ines W. am Anreisetag Anfang September ihren Flug nach Spanien versäumt. „Wir waren zwei Stunden vor Abflug beim Check-in. Als wir es mit dem Gepäck endlich durch die Sicherheitskontrolle geschafft hatten, war das Gate aber schon geschlossen“, schildert sie.
Kein Auto bei späterer Ankunft
Sie buchte umgehend neue Flüge für denselben Tag und versuchte über Booking.com die Ankunftszeit bei der Mietwagenfirma zu ändern. Das gelang allerdings nicht. „Als wir am Abend in Spanien ankamen, wollte man uns das Auto nicht übergeben. Wir mussten daher bei einer anderen Firma mieten“, so Frau W. weiter.
Seltsame Erklärung
Nach ihrer Rückkehr wollte sie die bereits bezahlten Kosten für die ursprüngliche Reservierung zurückhaben. Was man allerdings ablehnte. Die Begründung findet Frau W. nicht nachvollziehbar. Man warf ihr vor, dass sie nicht Bescheid gegeben hätte, dass sie das Auto nicht abholen würde. Buchungen, die nach der vereinbarten Abholzeit storniert werden, könnten nicht erstattet werden.
Wir haben bei Booking.com nachgefragt. Mit einem erfreulicheren Ergebnis. Frau W. erhält ihr Geld nun doch zurück.
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