Nach den Halloween-Krawallen in Linz will Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) „die Härte des Gesetzes voll ausschöpfen“. Zur APA meinte er, auch alle Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen würden entsprechend geprüft. Bei schweren strafrechtlichen Verstößen soll es zu Außerlandesbringungen kommen. Zudem ist das Bundesamt für Fremdenwesen angewiesen, eine Aberkennung des Asylstatus von Tätern zu prüfen. Mittelfristig will Karner nach Syrien und Afghanistan abschieben.
Nach den Ausschreitungen in der Nacht zum 1. November, die Karner eine „organisierte Hass-Veranstaltung“ nennt, mit Angriffen auch gegen die Polizei hat man 129 Verdächtige ermittelt. Unter ihnen sind 35 Asylberechtigte und fünf Asylwerber. Bei letzterer Gruppe geht der Innenminister davon aus, dass deren Asylverfahren eingestellt wird. Zudem hat Karner bei den zuständigen Behörden angeregt, das Quintett aufzuteilen und zu verlegen.
Landespolizeidirektor richtet Task-Force ein
Damit alle betroffenen Behörden entsprechend informiert und koordiniert sind, hat der Ressortchef den oberösterreichischen Landespolizeidirektor angewiesen, eine Task-Force mit allen Beteiligten einzurichten. Inkludiert sein sollen darin, neben dem Landeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz, die zuständigen Fremden- und Aufenthaltsbehörden (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft), aber auch die Jugendbehörden.
So will man sicherstellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Aufenthaltsstatus zu beenden. Freilich handelt es sich bei den Verdächtigen um eine heterogene Gruppe. Auch zwölf EU-Bürger, 24 Personen mit Daueraufenthaltstitel, sechs subsidiär Schutzberechtigte und 46 österreichische Staatsbürger zählen dazu.
Unter den Herkunftsländern sind nach den Österreichern, von denen die Polizei bei 34 Migrationshintergrund angibt, Syrer mit 28 und Afghanen mit 14 am stärksten vertreten. Aber auch Serben, Kosovaren, Nordmazedonier, Rumänen, Thailänder und Bosnier beteiligten sich nach Behördenerkenntnissen an den Randalen.
Will Flüchtlinge „mittelfristig“ zurückschicken
Derzeit de facto nicht abschiebbar sind Afghanen und Syrer, gibt der Innenminister zu, der hier aber auf EU-Ebene Änderungen erreichen will. „Mittelfristig“ meint er, dass man Flüchtlinge in manche Regionen Syriens zurückschicken kann. Auch in Afghanistan könnte das bei Männern wieder möglich sein. Karner verweist darauf, dass heuer bisher 29 Afghanen und 48 Syrer ausgereist sind.
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