Die volle Härte des Gesetzes fordert ÖVP-Innenminister Gerhard Karner für die Krawallmacher der Halloween-Nacht in Linz. Im Wissen, dass die Aberkennung des Asylstatus - unter den 129 Verdächtigen sind 35 Asylberechtigte und fünf Asylwerber - schwierig und die Abschiebung vor allem nach Syrien oder Afghanistan de facto unmöglich wird, prüfen die Behörden andere schmerzhafte Sanktionen für die Krawallmacher.
Derzeit wird wegen des Paragrafen 274 Strafgesetzbuch ermittelt: „Schwere gemeinschaftliche Gewalt.“ Wer sich mit vielen Menschen zusammenfindet, um Mord, Totschlag, Körperverletzung oder schwere Sachbeschädigung zu begehen, kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Wer sich als Anführer hervortut, riskiert bis zu drei Jahre Haft.
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