Ein Todesopfer und mehrere zum Teil Schwerverletzte forderte am 9. Mai ein Zugunglück der Raaberbahn in Münchendorf (NÖ). Demnächst wird das tragische Unglück auch juristisch aufgearbeitet.
Den ersten Einsatzkräften im niederösterreichischen Münchendorf bot sich am Abend des 9. Mai ein Anblick wie auf einem Schlachtfeld. Ein Zug der Raaberbahn mit rund 70 Passagieren an Bord war auf kerzengerader Strecke entgleist, zwei Waggons lagen umgestürzt neben der Strecke in einem Feld. Verletzte irrten teils blutüberströmt hilflos herum oder waren eingeschlossen. Die Helfer lösten Großalarm aus, mehrere Notarzt- und Polizeihubschrauber flogen zum Unglücksort, Dutzende Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge folgten. Denn man rechnete mit etlichen Toten und Schwerstverletzten. Nach wenigen Stunden dann eine vorsichtig Entwarnung: Die meisten Opfer hatten nur leichte Blessuren erlitten, es gab jedoch auch drei Schwerverletzte - darunter der Lokführer - sowie ein Todesopfer zu beklagen, einen 25-jährigen Musiker aus Eisenstadt. Schon nach kurzer Zeit waren die Experten sicher, dass menschliches Versagen das Unglück ausgelöst hatte. Davon ist mittlerweile auch die Justiz überzeugt.
Mit 145 statt mit 60 km/h unterwegs
Wie die Ermittlungen ergeben hätten, habe der Triebfahrzeugführer seine Pflichten verletzt. Denn der 52-Jährige sei mit der Garnitur regelrecht gerast. An der Unglücksstelle befindet sich eine Weiche, die mit maximal 60 Stundenkilometern befahren werden darf. Doch der Ventus habe diesen Bereich mit mehr als doppelt so hoher Geschwindigkeit - nämlich mit fast 150 Stundenkilometern - passiert. Zwar sei unmittelbar danach noch eine Notbremsung eingeleitet worden, doch es war zu spät. Zwei Waggons entgleisten und stürzten um, vier weitere sprangen „nur“ aus den Gleisen. Dafür muss sich der ungarische Lokführer der Raaberbahn demnächst vor Gericht verantworten, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, bestätigte. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung droht dem 52-Jährigen neben einer Geldstrafe auch eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren, weil bei dem Unglück ein Mensch ums Leben gekommen ist.
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