Mäderl erst 11 Jahre

Verbotener Sex bringt 14-Jährigen vor Gericht

Oberösterreich
06.11.2022 06:00

Schüler soll im Kinderzimmer Elfjährige missbraucht haben und steht bald in Wels vor Gericht. Mutter sieht Tochter als doppeltes Opfer, weil in der Schule Mädchen in Pausen „abgesondert“ werden soll.

Das Mädchen war erst elf Jahre alt, als es in den Sommerferien mit einem 14-jährigen Bub Sex hatte. Demnächst muss sich der junge Afghane deshalb vor dem Landesgericht Wels verantworten: Schwerer sexueller Missbrauch lautet der Vorwurf, denn es wurden gesetzliche Altersgrenzen für Sex (siehe Infokasten unten) sträflich missachtet - es wäre nicht einmal Küssen erlaubt gewesen!

Lange hatte niemand vom verbotenen Geschlechtsverkehr – in der Anklage steht einvernehmlicher Sex – etwas mitbekommen. „Meine Tochter war schon verändert, sagte aber nicht, was los war. Bis ich auf ihrem Handy eine Nachricht las, dass sie niemandem etwas sagen darf“, erzählt die Mutter der „Krone“. Sie glaubt, dass ihre Tochter in der Nacht, als sie bei einer Freundin schlief, von deren Bruder zum Sex gedrängt, zumindest überredet worden sei. „Wir sind jetzt alle in psychologischer Behandlung“, sagt die Mutter, die ihre Tochter als zweifaches Opfer sieht.

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Das Jugendstrafrecht sieht bei schwerem sexuellen Missbrauch eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft vor.

Barbara Rumplmayr, Staatsanwaltschaft Wels

Der Grund: Beide Kinder besuchen im Großraum Vöcklabruck die selbe Schule. Und dort wurde nun vorgeschlagen, dass das Mädchen die Pausen vor der Direktion verbringen soll, damit sich Opfer und mutmaßlicher Täter nicht treffen. „Und der Bub darf die Pausen verbringen, wie er will. Sollte das nicht umgekehrt sein?“, fragt die Mutter. In der Schule will man sich zum Fall wenig äußern, nur: „Es ist alles außerhalb der Schule passiert, wir haben da wenig Handhabe.“ Nach den Ferien kam der Afghane, der die vierte Klasse besucht, in eine sogenannte „Time-out-Klasse“.

Suspendierung von Schule nicht möglich
Hier werden jene Kinder zusammengefasst, „die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, altersgemäße soziale Erwartungen zu erfüllen oder Normen zu erfassen“. Früher war von „schlimmen Kindern“ die Rede. Diese Schüler werden abgeschirmt, um Probleme zu vermeiden.

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Ich verstehe nicht, warum mein Kind jetzt vor der Direktion sitzen soll, damit es in Sicherheit ist. Warum sitzt nicht der Bub dort?

Die Mutter des mutmaßlichen Opfers

Jetzt darf der Bub aber wieder am normalen Unterricht und auch an den Pausen teilnehmen. „Wir wurden davon kurzfristig benachrichtigt“, erzählt die Mutter, die kaum glauben kann, dass keine weiteren Reaktionen der Schule erfolgen. „Eine Suspendierung, die maximal vier Wochen dauern darf, erfolgte in diesem Fall nicht, wäre auch nicht möglich. Denn die Vorfälle sind außerhalb der Schule passiert. Man versucht nun, Eskalationen zu vermeiden“, heißt es von der Bildungsdirektion OÖ.

Gesetz regelt Sex
Sexuelle Handlungen OHNE Geschlechtsverkehr (etwa Küssen) sind erlaubt, wenn die jüngere Person mindestens zwölf Jahre alt und der andere maximal vier Jahre älter ist. Geschlechtsverkehr ist erlaubt, wenn die jüngere Person 13 Jahre alt ist und die ältere maximal 16. Ab 14 ist Sex legal, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Allerdings gilt im Alter von 14 bis 16, dass ein erheblich älterer Sexpartner sich strafbar macht, wenn die „Unreife für sexuelle Handlungen“ ausgenützt wird.

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