Uneinigkeit im Gericht

Fetisch im Bett oder doch Gewalt in der Beziehung?

Wien
08.11.2022 06:00

Zweimal in der Woche soll ein Wiener seine Freundin geschlagen haben - so die Anklage. Chat-Nachrichten rücken die Verletzungen aber in ein anderes Licht. Der angeklagte 30-Jährige habe mit den Verletzungen nichts zu tun: „Außer sexuell halt“

„Ich will ihn so sehr provozieren, bis er mich schlägt“ - „Ich brech dir das Gesicht“ - „Ich bring’ dich um!“ - alles Nachrichten einer 22-Jährigen während ihrer Beziehung mit einem jungen Wiener. Dennoch sitzt er im Wiener Landesgericht auf der Anklagebank. Die junge Frau will nämlich schon seit dem Beginn der Beziehung Ende 2021 von dem 30-Jährigen körperlich misshandelt worden sein.

Chat-Nachrichten als entlastende Beweise?
„Ich hab ihr eine Watschen gegeben. Das geb ich zu“, sagt der vor Richter Stefan Romstorfer. Vorgelegt hat die 22-Jährige aber eine Vielzahl von Fotos von Verletzungen. Das weiß Verteidiger Philipp Winkler aber gleich zu Beginn zu berichtigen: „Die beiden waren in einer Beziehung, die sexuell sehr heftig geführt wurde.“ Und legt eine Mappe, gefüllt mit Chat-Nachrichten, vor, die beweisen sollen, dass Kratzer, blaue Flecken und Würgemale das Resultat von Lust und nicht Gewalt waren - wie sie behauptet.

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Die beiden waren in einer Beziehung, die auch sexuell sehr heftig war. Sie war außerdem grenzenlos eifersüchtig. Es gibt zahllose Nachrichten zwischen ihnen, die das belegen.

Verteidiger Philipp Winkler

Der 30-Jährige beteuert, dass seine Ex-Freundin krankhaft eifersüchtig sei, ihn ständig kontrolliert hätte. Warum dann die Beziehung weiterführen: „Ich hab mich blamiert und halt leider mitgespielt. Man kann sich nicht aussuchen, in wen man sich verliebt“, so der Angeklagte.

Nachbarin rief Polizei
Während die junge Frau beteuert, sie wollte nur von dem Mann wegkommen, zeichnen die Chat-Nachrichten ein anderes Bild. „Ich habe ihn nur aus Angst weiter kontaktiert“, sagt sie als Zeugin. Angezeigt hat sie ihn nie. Eine Nachbarin sah die Ohrfeige und rief die Polizei.

Wegen der gegensätzlichen Aussagen muss noch eine weitere Zeugin geladen werden. Es wird vertagt.

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