Neues Krisen-Gesetz

„Klare Antworten“ auf Pandemie, Blackout, Krieg

Politik
08.11.2022 10:10

Pandemie, Krieg, Naturkatastrophen: Die Regierung will künftig besser auf Krisen vorbereitet sein. Nach rund einem Jahr haben Innenminister Gerhard Karner, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (beide ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) dazu das lang erwartete neue Krisensicherheitsgesetz am Dienstag präsentiert. Kernpunkte sind die Definition von Krise, der Bau eines Lagezentrums unter dem Innenministerium und eine effiziente Koordination zwischen Behörden und Einsatzorganisationen.

„Gut Ding braucht Weile“, sagte Karner. Die Regierung habe länger für das neue Gesetz gebraucht, weil sich mit dem Krieg in der Ukraine einiges geändert habe und neue Aspekte wie die umfassende Landesverteidigung eingebaut werden mussten, erklärte Tanner. Angesicht von Pandemie, Terror, hybrider Kriegsführung, Blackout-Gefahr sei die Gesellschaft mit immer mehr Krisen konfrontiert. „Krisen werden häufiger, vielfältiger und herausfordernder und sie brauchen klare Antworten“, so Karner.

Bis zu drei Krisen gleichzeitig bewältigen
Als Herzstück der Neuaufstellung soll im Innenministerium in Wien ein Bundeslagezentrum eingerichtet werden. Baubeginn ist Mitte 2023, nach zwei Jahren soll das Zentrum fertig sein. Auf mehr als 2000 Quadratmetern soll dann ein ständiges Monitoring der Entwicklung in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Energie betrieben werden. So soll die gleichzeitige Bewältigung von bis zu drei Krisen möglich sein. Mit allem Drum und Dran soll das Bundeslagezentrum 50 Millionen Euro kosten.

In einem Bunker in Karners Innenministerium soll das Bundeslagezentrum eingerichtet werden. (Bild: APA/EVA MANHART)
In einem Bunker in Karners Innenministerium soll das Bundeslagezentrum eingerichtet werden.

Durch das Krisensicherheitsgesetz sind weitere rechtliche Änderungen nötig. So soll das Meldegesetz dahingehend geändert werden, dass in Krisenfällen eine Verknüpfungsanfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) möglich ist. Damit kann nicht nur nach einem Namen gesucht werden, sondern auch nach anderen Suchkriterien. Bei den Anpassungen im Wehrgesetz und der Bundesverfassung geht es um die Erweiterung des Assistenzbereichs des Bundesheeres. Dieser soll künftig neben Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs auch den Krisenfall umfassen.

„Eine adäquate Antwort“ auf die multiplen Krisen unserer Zeit „ist unabdingbar“, erklärte Tanner dazu. Die Anforderungen an die Akteure werden mehr, „das sicherheitspolitische Umfeld verschlechtert sich zunehmend“. Mit dem Gesetz habe man nun „erstmals auf Bundesebene ein gesetzliches Regelwerk zur Krisenvorsorge und Krisenbewältigung“ geschafft. Für das Bundesheer bedeute das Gesetz der weitere Ausbau der Autarkie, damit das Militär im Krisenfall „systemrelevante Güter“ verteilen und Blaulichtorganisationen versorgen könne. „Wir werden unsere Bemühungen im Bereich Autarkie weiter verstärken und ausbauen“, so Tanner.

„Wir haben aus Corona gelernt“
Erstmals mit dem neuen Gesetz soll ein Krisenfall und die damit verbundenen Gremien und Prozesse einheitlich definiert werden. Mit rechtlichen Klarstellungen soll so die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Gemeinden, Blaulichtorganisationen und NGOs sichergestellt werden. Das Gesetz sei der rechtliche Rahmen für die gute Zusammenarbeit, ergänzte Rauch. Und es sieht im Gesundheitsbereich einen Ausbau der Lagerhaltung für Impfstoffe, Schutzausrüstung und andere Gesundheitsprodukte vor. Das wolle man auf neue Beine stellen, um in Zukunft sicherer zu sein, so Rauch. „Wir haben das aus Corona gelernt“, erklärte er.

Das Gesetz soll nun sechs Wochen lang begutachtet und im Frühjahr dem Parlament zugewiesen werden. Nach dem Beschluss des Gesetzes wird der Regierungskoordinator und ein Stellvertreter, zuständig für nachrichtendienstliche Koordination, durch das Bundeskanzleramt ausgeschrieben.

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