Cybermobbing umfasst wiederholte Online-Attacken mit dem Ziel, jemanden zu beleidigen oder zu belästigen: Das können peinliche Bilder im Klassenchat, gemeine Gerüchte auf Social-Media-Kanälen oder gar Droh-Nachrichten per Mail oder Messenger-Dienst sein. So passierte es einer Schülerin aus Vorarlberg.
Im Fall der betroffenen Schülerin handelt es sich um ein kompromittierendes Video auf einem TikTok Fake Account. „Zu sehen ist ein Zusammenschnitt mehrerer Fotos des Mädchens. Darunter der Hashtag K, der umgangssprachlich für Schlampe, Hure beziehungsweise Nutte steht“, klärt Richterin Sabrina Tagwercher auf. Innerhalb von drei Tagen wird das Video 2348 Mal aufgerufen.
Freispruch für die Teenager
Auch ein privater Hass-Account kursiert im Netz. Verdächtige gibt es mehrere. Bei Gericht antanzen müssen am Ende die beiden 15-jährigen Schüler, weil die Cousine des Opfers die Burschen hinter der Aktion vermutet. Deren Anwälte plädieren jedoch auf nicht schuldig, da es keinerlei Anhaltspunkte gibt. Nachdem selbst das Opfer von der Unschuld der beiden Schüler überzeugt ist, endet die Verhandlung mit einem Freispruch für die Teenager.
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