„Gerechterer“ Vollzug

Reform: Wegsperren von Terroristen wird leichter

Politik
09.11.2022 13:55

Die türkis-grüne Bundesregierung hat sich über die lang diskutierte Reform des Maßnahmenvollzugs geeinigt. Psychisch kranke Rechtsbrecher können nur mehr dann potenziell lebenslang in eine Anstalt eingewiesen werden, wenn das Anlassdelikt mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Bei Gefahr für die sexuelle Integrität oder Leib und Leben gilt das schon ab einem Jahr. Eine Sonderregelung wird für Terroristen in der Rückfallstäter-Kategorie geschaffen. Hier reicht künftig eine Vortat aus, um sie wegsperren zu können.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) betonte nach dem Ministerrat am Mittwoch, dass der Maßnahmenvollzug im Kern seit rund 50 Jahren praktisch unverändert sei. Österreich sei deshalb bereits zweimal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Der Maßnahmenvollzug sei „stark belastet“, so Zadic: Derzeit sind etwa 1400 Menschen im Maßnahmenvollzug untergebracht. Die Zahl ist in den vergangenen zehn Jahren eklatant gestiegen. Mit der Reform gebe es nun „gerechtere und treffsichere Unterbringung“, betonte die Ministerin.

(Bild: APA/HANS KLAUS TECHT)

Wer etwa im Zuge eines psychotischen Schubes einen Gerichtsvollzieher oder einen Polizisten stößt oder eine Drohung ausspricht, soll nicht mehr unbedingt im Maßnahmenvollzug landen und potenziell lebenslang weggesperrt werden. Personen, deren Fremdgefährdung besser nach dem Unterbringungsgesetz behandelt werden kann, sollen nicht mehr vom Maßnahmenvollzug umfasst sein.

Jugendliche sollen nach dem Willen der Ministerin nicht zu leicht in den Maßnahmenvollzug kommen und nicht länger als nötig dort bleiben. (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Jugendliche sollen nach dem Willen der Ministerin nicht zu leicht in den Maßnahmenvollzug kommen und nicht länger als nötig dort bleiben.

Bei Terroristen reicht eine Vortat
Auch abseits des Maßnahmenvollzugs für psychisch Kranke gibt es Änderungen: In der Kategorie für Rückfallstäter wird eine Sonderbestimmung für Terroristen eingeführt. Hier reicht anders als bei anderen Delikten schon eine einzige Vortat für den Maßnahmenvollzug aus. Diese muss wegen schwerer vorsätzlicher Gewalt, Terrorismus oder einer gemeingefährlichen Handlung erfolgt sein und zu einer Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten geführt haben. Die Anlasstat muss dann ein „Terrordelikt“ mit einer Verurteilung zu mindestens 18 Monaten Freiheitsstrafe sein. Außerdem muss die Befürchtung bestehen, dass weitere Straftaten mit schweren Folgen begangen werden. Anlass dieser Änderung war der Terroranschlag in Wien vor zwei Jahren.

Verbesserungen soll es für Jugendliche geben. Für sie gab es bisher keine Unterscheidung zu Erwachsenen. Nun kommen sie erst bei einem Kapitalverbrechen (ab zehn Jahren Strafdrohung) in den Maßnahmenvollzug. „Eine gefährliche Drohung oder Rauferei reicht nicht aus, dass ein psychisch kranker Jugendlicher sein Leben lang hinter Gitter kommt“, erklärte die grüne Justizministerin Zadic dazu.

Uralt-Begriffe werden verräumt
Darüber hinaus werden neue Begriffe geschaffen: Die derzeitigen „Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher“ werden zu „Forensisch-therapeutischen Zentren“. Die im Gesetz genannte „geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades“ heißt künftig „schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung“. Die Umbenennung wirke vielleicht unwichtig, aber „Sprache macht Bewusstsein“, betonte Zadic.

Die am Mittwoch beschlossene Regierungsvorlage soll im Dezember im Justizausschuss des Nationalrats behandelt und anschließend im Plenum beschlossen werden. Anschließend soll ein zweiter Teil der Reform angegangen werden, erklärte Zadic. Dieser umfasst dann die Betreuung im Maßnahmenvollzug selbst.

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