Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der Sonderwidmungen in der Landesgrünzone für Industriebauten als rechtswidrig eingestuft hatte, sieht Vorarlbergs IV-Präsident Martin Ohneberg Handlungsbedarf.
„Was man an der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs erkennt, ist, dass es den Mut braucht, die Landesgrünzone in der aktuellen Form zu überdenken und neu zu strukturieren“, meint Martin Ohneberg. Dabei gehe es nicht darum, Flächen zu reduzieren, sondern um eine dynamische Neugestaltung der Landesgrünzone, um auch eine gewisse Planungssicherheit für Betriebe zu gewährleisten.
Die Landesgrünzone gebe es nun seit fast 50 Jahren und habe sich im Wesentlichen nicht verändert. Anders als die Bevölkerung und die Wirtschaft im Land, deshalb brauche es Spielräume.
Flächen außerhalb der Zone nutzen
Mit der VfGH-Entscheidung aber ändere sich der Rahmen für künftige Erweiterungen. Ohneberg hat hier verfügbare Flächen außerhalb der Landesgrünzone im Visier. Um diese zu nutzen brauche es aber eine angepasste Raumordnungspolitik, die höheres und dichteres Bauen vorsieht, auch um leistbares Wohnen zu gewährleisten.
Auch der angekündigte Bodenfonds sei eine gute Maßnahme, um strategischere Entscheidungen zu ermöglichen. „Nach der VfGH-Entscheidung ist aber umso wichtiger, dass sich der Bodenfonds nicht nur mit Wohnraum befasst, sondern auch mit Betriebsgebieten. Schließlich schaffen Betriebe Arbeitsplätze und tragen maßgeblich zum Wohlstand bei.“
Der Bodenfonds soll sich auch mit Betriebsgebieten befassen
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