Linzer Expertenrunde

Taskforce tagt nach wilden Halloween-Krawallen

Oberösterreich
11.11.2022 09:00

Der Auftrag des Landessicherheitsrates an die Polizei soll in der kommenden Woche umgesetzt werden. Die ÖVP-Forderung nach einem Entzug des Führerscheins bei Radaudelikten zeigt in Deutschland gute Wirkung.

Der Schrecken über die wilden Ausschreitungen durch migrantische Jugendbanden während der Halloween-Nacht in der Linzer Innenstadt sitzt vielen Bewohnern und Gästen der Landeshauptstadt noch in den Knochen. Die Gefahr einer möglichen Wiederholung scheint für nicht wenige offenbar keinesfalls gebannt.

Polizeipräsenz soll Sicherheitsgefühl heben
Die Polizei versucht seither, zumindest rund um den Taubenmarkt, erhöhte Präsenz zu zeigen. Auf diese Weise soll das subjektive Sicherheitsgefühl der Anrainer wieder erhöht werden.

Runde ohne Politiker
Der vom Landessicherheitsrat an die Polizei herangetragene Wunsch nach Einberufung einer Taskforce zu dem Thema wird kommende Woche endlich umgesetzt. „Wir sind gerade dabei, genau festzulegen, welche Teilnehmer eingeladen werden sollen“, sagt Rudolf Keplinger, Leiter des Rechtsbüros der Landespolizeidirektion. Fix ist bereits: Es wird eine reine Expertenrunde sein. „Die Erkenntnisse werden im Anschluss aber an die Politik herangetragen.“

Ein Übersichts-Bild der von der Polizei eingekesselten Krawallmacher und Mitläufer in der Halloween-Nacht in Linz. (Bild: APA/fotokerschi.at/Werner Kerschbaummayr)
Ein Übersichts-Bild der von der Polizei eingekesselten Krawallmacher und Mitläufer in der Halloween-Nacht in Linz.

Führerscheinabnahme nach Vorbild Deutschland
VP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger regt an, nach deutschem Vorbild auch in Österreich einen Wirkungszusammenhang zwischen Jugenddelikten und Führerschein herzustellen: „Wer in jungen Jahren durch derartige Delikte und Alkoholexzesse auffällig wird, soll umgehend ein Warnschreiben der Führerscheinstelle zugestellt bekommen – mit der klaren Botschaft: im Wiederholungsfall wird der Führerschein für Moped oder Auto eingezogen, bzw. wird die Zulassung zu einer Fahrprüfung gesperrt.“

Selbst bezahlter Psychotest
In beiden Fällen könne die Fahrerlaubnis dann nur nach Absolvierung eines selbst bezahlten medizinisch-psychologischen Tests und nach Ablauf einer gesetzlichen Wartefrist erlangt werden. „Erfahrungen beispielsweise im deutschen Bundesland Hessen haben gezeigt, dass junge Täter nach einem solchen Warnschreiben nur zu 13 Prozent wieder polizeilich auffällig geworden sind“, betont Hiegelsberger.

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