In der Pandemiezeit erlaubte eine Tiroler Fahrschule auch Selbststudium daheim, weil Präsenzunterricht massiv eingeschränkt war. Deshalb kam es zu umfangreichen Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und einem ersten Prozess. Erst nach zwei Jahren wurde im fortgesetzten Verfahren nun klar: Es war kein Amtsmissbrauch.
Zwei nervenaufreibende Jahre mit Ermittlungen samt Hausdurchsuchungen und Anklage haben Betreiber und Belegschaft einer Tiroler Fahrschule hinter sich. Grund: In der Corona-Zeit mit ihren Beschränkungen hatte man beim L17-Führerschein neben Präsenzunterricht auch ein Online-Selbststudium daheim erlaubt, was laut Anklage gesetzlich nicht gedeckt war. Letztlich kam es zu einem Prozess wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, weil eine Fahrschule in ihrer Tätigkeit als Behörde fungiert.
Verboten oder nicht?
„Ein Verbot war im Kraftfahrzeuggesetz aus den 60er Jahren nicht herauszulesen“, betonte der oberste Chef der Fahrschulkette beim fortgesetzten Prozess als Zeuge. Er musste aber einräumen, dass eine Kommunikation mit dem Kursleiter bei der damaligen Variante nicht möglich war. „Wir konnten am Computer aber sehen, wer sich die Fragen daheim anschaut“, betonte der Chef. Angeklagt waren der Leiter einer Niederlassung und drei Angestellte. Letzteres Trio betonte, nur die Anordnungen ausgeführt zu haben.
Die Rechtslage war inmitten der Pandemie-Turbulenzen (Mai 2020) nicht eindeutig, sogar das Ministerium schwenkte öfters um. Die Richterin griff im Urteil das Schlusswort des Verteidigers auf: Ja, für einen Amtsmissbrauch fehle die Wissentlichkeit. Es erging ein noch nicht rechtskräftiger Freispruch.
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