Während die Mittelmeerstaaten Druck auf andere EU-Partner ausüben, bei der Flüchtlingsaufnahme mehr Solidarität an den Tag zu legen, denkt die ÖVP laut über eine Überarbeitung der Europäischen Menschenrechtskonvention nach. „Wir haben mittlerweile eine andere Situation, als es vor ein paar Jahrzehnten der Fall war, als diese Gesetze geschrieben wurden“, betont Klubchef August Wöginger. Dieser Vorstoß wird aber vom grünen Koalitionspartner abgelehnt.
„Die Europäische Union hat sieben Jahre lang verschlafen, tragfähige Lösungen zum Schutz der Außengrenzen auf den Tisch zu legen. Das ist ein Aufruf in Richtung Europa, in die Gänge zu kommen“, betonte Wöginger am Freitag gegenüber dem „Standard“ und verwies darauf, dass Österreich „derzeit die zweitstärkste Pro-Kopf-Belastung innerhalb Europas“ habe. Mitte Oktober hatte bereits Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) scharfe Kritik an der EU-Kommission geübt und die Erwartung geäußert, dass sie in der Asylpolitik „in die Gänge kommt“. Änderungen an der EMRK forderte er aber nicht. Welche Änderungen nun Wöginger genau fordert, bleibt unklar.
Für Grüne „nicht verhandelbar“
Keine Unterstützung für seinen Vorstoß hat Wöginger beim Koalitionspartner. „Nein, ÖVP. Das ist nicht verhandelbar“, schrieb der Grüne Sicherheitssprecher und Rechtsanwalt Georg Bürstmayr am Samstagnachmittag auf Twitter. Es gebe bei der EMRK „keinerlei Änderungsbedarf“, hieß es von den Grünen am Samstag gegenüber orf.at. Die Menschenrechtskonvention sei „eine großartige Errungenschaft der europäischen Staatengemeinschaft“ und sichere „die Einhaltung der Menschenrechte“. „Die ÖVP ist aufgerufen, sich an der tatsächlichen Lösung der Probleme zu beteiligen, anstatt populistische Ablenkungsmanöver zu starten und die Menschenrechte infrage zu stellen“, hielten die Grünen fest.
Blaue erfreut: „ÖVP übernimmt einen Ansatz der FPÖ“
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz äußerte sich mit Genugtuung und Kritik. Die ÖVP übernehme nämlich „einen Ansatz der FPÖ, für den Herbert Kickl in seiner Zeit als Innenminister skandalisiert worden sei“, hieß es am Samstag in einer FPÖ-Aussendung.
Die EMRK wurde im Jahr 1950 vom Europarat ausgearbeitet, dem alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Belarus und Russlands angehören. Für Österreich hat die EMRK eine besondere Bedeutung, steht sie doch hierzulande im Verfassungsrang. Anders als andere Staaten hat Österreich keinen eigenen umfassenden Grundrechtskatalog. Über die Einhaltung der EMRK wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), eine von der Europäischen Union unabhängige Institution.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.