Die Regierung verschärft das Verbotsgesetz. Das haben am Montag Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) angekündigt. Künftig wird es verfolgbar sein, wenn Judensterne getragen werden, etwa um eine vermeintliche Diskriminierung Ungeimpfter darzustellen - wie das im Rahmen von Corona-Protesten mehrfach vorkam. Auch weitere Verschärfungen wurden durch jüngste Vorkommnisse angestoßen.
So wird etwa auch strafbar, wenn einschlägige Inhalte vom Ausland aus mit Zielrichtung Österreich gepostet werden. Zudem erfolgt bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz automatisch der Jobverlust im öffentlichen Dienst.
Für Aufsehen gesorgt hatte jüngst ein Mitglied des Bundesheers, das sein Amt nicht verlor, obwohl es sogar in einer SS-Uniform posierte. Gemäß den nunmehrigen Plänen wird eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz automatisch zu einem Amtsverlust führen. Auf das Tragen von Judensternen auf Corona-Demos wird reagiert, indem aus dem Begriff „gröbliche Verharmlosung“ das gröblich im Verbotsgesetz herausgestrichen wurde.
„Null Toleranz“
Zadic meinte bei der Pressekonferenz Montagvormittag, dass jede Form von NS-Verharmlosung und Antisemitismus ein nicht tolerierbarer Angriff auf österreichische Werte sei: „Da darf es null Toleranz geben.“ Antisemitismus habe in Österreich keinen Platz, unterstrich auch Edtstadler. Österreich habe zwar eine strenge Rechtslage, aber man schaue nun, wo man noch effektiver sein könne.
Das beginnt bei der Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit. Künftig soll gemäß Verbotsgesetz alles strafbar sein, was in Österreich auch abrufbar ist. Das heißt, wenn jemand - wie laut Zadic in der Vergangenheit schon öfter der Fall - aus Spanien etwas in Österreich Verbotenes poste, kann in Zukunft auch die heimische Justiz tätig werden.
Die Änderungen wurden nach Vorliegen eines Berichts einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe angekündigt. Für den Leiter der Arbeitsgruppe, Gerhard Baumgartner, Chef des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands (DÖW), ist dies eine zeitgemäße Antwort auf digitale Kommunikation. Hier sei das Verbotsgesetz schon in die Jahre gekommen.
Einziehen von NS-Devotionalien erleichtert
Nachgeschärft wird auch bei NS-Devotionalien. Derzeit ist es so, dass Gegenstände nur eingezogen werden können, wenn Wiederbetätigung vorliegt. Bloßer Besitz ist nicht strafbar. So gebe es etwa keine Handhabe, wenn jemand einen SS-Ehrenring nicht hergeben wolle, erläuterte Zadic. Nun werde man derartige Gegenstände auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr ziehen können.
Eine gewisse Lockerung ist ebenfalls vorgesehen. Die Möglichkeit einer Diversion soll jetzt auch erwachsenen Ersttätern geboten werden. In manchen Fällen wirke ein Rundgang in Mauthausen mit entsprechenden Ableitungen mehr, meinte Edtstadler. Baumgartner meinte diesbezüglich, dass die Regierung hier strukturierte Pläne erstellen müsse. Vorgestellt werden sollen Bericht und Vorhaben am Mittwoch im Ministerrat. Danach will man die Umsetzung angehen.
Zur Sprache kam bei der gemeinsamen Pressekonferenz von Zadic und Edtstadler auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese sei „nicht verhandelbar“, betonten die Ministerinnen. Anlass für die Klarstellung war, dass ÖVP-Klubobmann August Wöginger am Wochenende eine Überarbeitung der EMRK gefordert hatte, weil diese der aktuellen Flüchtlingssituation nicht mehr gerecht werde.
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