Vorfall in Feriencamp

Schüler missbraucht: Warum wurde nie ermittelt?

Wien
16.11.2022 16:20

Warum wurde der Fall eines Wiener Sportlehrers, der an einer Mittelschule mehrere Buben missbraucht haben soll, nie vor Gericht gebracht? Warum gab es kein weiterführendes Ermittlungsverfahren, trotz einer Anzeige, die 2013 gegen den Pädagogen eingebracht wurde. All diese Fragen sollen nun geklärt werden. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wurde eingebracht.

Angezeigt hatte den Lehrer ein ehemaliger Teilnehmer eines Sommer-Feriencamps am Wolfgangsee, wo der Wiener Lehrer mit Unterbrechungen zwischen 1990 bis 2010 während der Sommermonate außerschulisch als Ferien-Betreuer tätig war. Der Pädagoge habe sich während einer Massage an ihm vergangen, schilderte der zu diesem Zeitpunkt bereits erwachsene Betroffene einer Polizeidienstelle in Niederösterreich.

Obwohl der Lehrer in weiterer Folge als Beschuldigter vernommen wurde, ist dieser Fall nie gerichtsanhängig geworden. Der niederösterreichischen Landespolizeidirektion zufolge wurde die Anzeige aufgrund des mutmaßlichen Tatorts am Wolfgangsee in ein anderes Bundesland - Salzburg oder Oberösterreich - weitergeschickt - und „versandete“, aus nicht näher geklärten Umständen.

Keine Ermittlungsverfahren
Im Mai 2019 beging der Sportlehrer Suizid - aufgrund des Selbstmords des Lehrers könne man aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr auf den Akt zugreifen, hatte ein Polizeisprecher dazu Ende September erläutert. Bei den infrage kommenden Staatsanwaltschaften fanden sich ebenso keine Hinweise auf ein Ermittlungsverfahren, das auf Basis der Anzeige aus dem Jahr 2013 gegen den Lehrer und Feriencamp-Betreuer geführt worden wäre, wie bei einer bundesweiten Suchabfrage mit dem Familiennamen des verstorbenen Lehrers.

Das will die Wiener Rechtsanwältin Herta Bauer, die mittlerweile mehrere Opfer - darunter auch den Erstanzeiger - des Sportlehrers vertritt, nicht hinnehmen, berichtete der „Standard“ am Mittwoch online. Zumal es sich bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen um ein Offizialdelikt handle, welches im Moment der Kenntnisnahme durch eine Strafverfolgungsbehörde Ermittlungsmaßnahmen auslösen müsse. Bauer geht von „strafrechtswürdigem Behördenversagen“ aus. Es wurde eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs eingebracht.

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