Weitere 90 Tage
Ukraine verlängert Kriegsrecht und Mobilmachung
In der von Russland angegriffenen Ukraine sind das Kriegsrecht und die Mobilmachung der Armee vom Parlament um weitere 90 Tage verlängert worden. Damit gelten die beiden Maßnahmen vorerst bis zum 19. Februar 2023.
Für die vierte Verlängerung seit dem russischen Überfall am 24. Februar stimmten demnach jeweils knapp 300 Abgeordnete. 226 Stimmen wären notwendig gewesen.
Demonstrationsrecht eingeschränkt
Das Kriegsrecht gibt dem Militär erweiterte Rechte und schränkt bürgerliche Freiheiten wie das Demonstrationsrecht ein. Die Dauer des Kriegszustands sehen viele Experten als einen Indikator dafür, für wie lange sich Kiew derzeit mindestens noch auf Kämpfe einstellt.
Raketeneinschlag „kein Bündnisfall“
Unterdessen war nach dem Raketeneinschlag in Polen mit zwei Todesopfern ein möglicher NATO-Bündnisfall befürchtet worden, doch dieser ist ausgeblieben: Nach Einschätzung der Militärallianz ist eine ukrainische Luftabwehrrakete auf polnischem Staatsgebiet eingeschlagen. Dabei scheint es sich vermutlich „um einen unglücklichen Zwischenfall“ gehandelt zu haben, hieß es vonseiten der NATO.
Der Bündnisfall ist in Artikel 5 des Nordatlantik-Vertrags von 1949 geregelt. Dieser sieht bei einem „bewaffneten Angriff“ auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten eine kollektive Antwort vor. Sicherheitsexperten betonen, dass sich daraus nicht automatisch ein militärischer Gegenschlag der Militärallianz ergibt. Denn der Bündnisfall muss einstimmig von den NATO-Ländern beschlossen werden. Auch dann können sich die Staaten laut NATO-Vertrag für andere Mittel als einen Militärschlag entscheiden.
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