„Kriegsdividende“

Energiekonzerne: Regierung schöpft Übergewinne ab

Politik
18.11.2022 11:24

Die türkis-grüne Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Übergewinne, die bei Energiekonzernen durch den Ukraine-Krieg entstanden sind, abzuschöpfen. Bis zu 40 Prozent der Differenz zu einem Durchschnittsgewinn der vergangenen vier Jahre werden bei Öl- und Gasfirmen einkassiert, kündigte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Freitag an. Das Geld soll für Entlastungsmaßnahmen verwendet werden, erklärte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

Konkret soll bei Öl- und Gasfirmen der Durchschnittsgewinn der vier Jahre 2018 bis 2021 als Basis genommen werden. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 Prozent über diesem Durchschnitt, so sollen 40 Prozent davon abgeschöpft werden. Da aber zugleich die Körperschaftssteuer auf diesen Gewinn weiter fällig wird, kommt es letztlich zu einer Abgabe von 65 Prozent dieser Gewinne, erläuterte Kogler. Unternehmen, die selbst in Erneuerbare investiert haben, bekommen einen Absetzbetrag, um die Abgabe auf 33 Prozent zu drücken. Die Gewinnabschöpfung gilt rückwirkend ab 1. Juli.

Betroffen seien hier etwa die OMV oder das Gasspeicherunternehmen RAG, erklärte der Finanzminister. Unternehmen, die im Handel mit fossilen Energieträgern tätig sind, etwa Tankstellen, seien hingegen nicht erfasst, sagte Kogler.

Finanzminister Brunner (li.) und Vizekanzler Kogler stellten das Paket Freitagfrüh vor. (Bild: APA/TOBIAS STEINMAURER)
Finanzminister Brunner (li.) und Vizekanzler Kogler stellten das Paket Freitagfrüh vor.

Stromerzeuger bekommen maximal 180 Euro/MWh
Auch die Erlöse von Firmen, die Strom erzeugen oder damit handeln, werden abgeschöpft, sie erhalten ab 1. Dezember maximal 180 Euro pro Megawattstunde (MWh). Die darüber liegenden Erlöse werden zu 90 Prozent einkassiert - so sollen Anreize erhalten bleiben, erläuterte Kogler. Der maximale Erlös sinkt auf 140 Euro/MWh, wenn keine Investitionen in erneuerbare Energien nachgewiesen werden können.

Hier werde eine Untergrenze gelten, um kleine Erzeuger zu schützen, die Details müssten aber erst festgeschrieben werden, auch wenn es dazu politische Einigkeit gebe, so Brunner. „In normalen Zeiten“ sei er „kein Freund von Markteingriffen“, nun sei es aber eine „Frage der Fairness“, bekräftigte der Finanzminister. Die Höhe der Einnahmen durch die Maßnahmen, die mit Jahresende 2023 befristet sind, könne noch nicht genau vorhergesagt werden. Laut Brunner könnten sie zwei bis vier Milliarden Euro betragen.

Fossile Energiekonzerne haben von der Energiekrise enorm profitiert. (Bild: Volker Riechert stock.adobe.com)
Fossile Energiekonzerne haben von der Energiekrise enorm profitiert.

Welche Stromerzeuger konkret zur Kasse gebeten werden, sagten die Politiker auf Nachfrage nicht: „Man hat natürlich eine Einschätzung, dass die Energieversorger, die geläufig sind, natürlich betroffen sind“, sagte Brunner. Zu diesen geläufigen Stromerzeugern dürften unter anderem Verbund, EVN und Wien Energie zählen.

Maßnahme folgt EU-Bestimmung
„Diese Abschöpfung der kriegsbedingten Zufallsgewinne und der besonders hohen Erlöse entspricht EU-Vorgaben“, betonte der Vizekanzler. Seit dem „bestialischen Angriff“ Putins auf die Ukraine sei Europa in einem Energiekrieg. Dadurch steigen die Gaspreise und bedingt durch die sogenannte Merit-Order auch die Strompreise. „Das lässt die Kassen bei Energiekonzernen klingeln, andere bezahlen“, bekräftigte Kogler. Eigentlich seien die Mehreinnahmen eine „Kriegsdividende“.

Zentral sei es, die EU-Vorgaben so umzusetzen, dass Investitionen in Erneuerbare Energien weiterhin möglich sind, „das ist ja klar, wir werden uns hier nicht selber im Weg stehen“, so Kogler. Der Vorschlag der Bundesregierung soll noch am Freitag im Nationalrat eingebracht werden.

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