Erst am Donnerstag berichteten wir über „Krone“-Leser Nebos S. aus Wien, der für Fernwärme fast viermal so viel wie bisher bezahlen muss. Doch die Vorschreibungen für Strom, Gas und Fernwärme der Wien Energie trudeln gerade in vielen Haushalten ein. So auch bei Martin W. Dem alleinstehenden Wiener mit Beeinträchtigung stand dabei ein Fernwärme-Schock ins Haus. Er sollte nicht nur einen happigen Differenzbetrag begleichen, sondern künftig sechsmal im Jahr einen quasi unleistbaren Teilbetrag von 480 Euro an seinen Anbieter überweisen!
Martin W. wohnt in der Wiener Donaustadt. Vor wenigen Tagen hat auch er seine Fernwärme-Jahresabrechnung 2021/2022 erhalten.
In Summe habe er in diesem Zeitraum Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 1104,32 Euro verursacht. Davon hat der Wiener bereits Teilbeträge in Höhe von 633 Euro beglichen. Eine Nachzahlung der Differenz von 471,32 Euro sei daher fällig.
Künftig Teilbeträge in Höhe von 480 Euro
Doch damit nicht genug. Aus der Vorschreibung wird ersichtlich, dass Martin W. künftig Teilbeträge in Höhe von 480 Euro bezahlen soll! Ein Plus von 330 Euro - denn vor der Teuerung hatte Martin W. laut eigenen Aussagen Teilbeträge in Höhe von 150 Euro entrichtet. Grund genug für Martins Vater, den Fall krone.at zuzuspielen.
Doch Wien Energie kam ihrem Kunden mittlerweile entgegen. Die Mega-Rechnung wurde geringfügig reduziert, berichtet Martins Vater: „Sie (Wien Energie, Anm.) hat bereits die Kosten der Teilzahlung am Telefon um 100 Euro reduziert, wenn es mehr sein soll, müsste ich persönlich in der Servicestelle erscheinen.“
Dürfen denn mehrere von hohen Nachzahlungen betroffene Wiener auf ein Entgegenkommen der Wien Energie hoffen? krone.at hat bei Unternehmenssprecherin Lisa Grohs nachgefragt.
„Oft ist es mit einer Ratenzahlung nicht getan“
Grundsätzlich sei diese Frage „nicht pauschal zu beantworten“, so Grohs. „Wir können nicht einfach Kosten erlassen, aber wir schauen uns bei Zahlungsschwierigkeiten immer gemeinsam mit dem Kunden an, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt.“ Das sei etwa immer wieder bei Menschen mit chronischen Krankheiten oder bei von plötzlichem Jobverlust Betroffenen der Fall. Wichtig sei in diesen Fällen stets, die Energieversorgung trotz Zahlungsproblemen nachhaltig sicherzustellen. „Oft ist es ja mit einer Ratenzahlung nicht getan“, so Grohs, „das schiebt Schwierigkeiten ja nur auf“. Weitere Möglichkeiten, die Kosten leistbar zu halten, wären etwa größere Zahlungsintervalle oder mehrere kleinere Beiträge. Das Unternehmen biete etwa seit vielen Jahren Ratenzahlungen und Stundungen an.
Wir können nicht einfach Kosten erlassen, aber wir schauen uns bei Zahlungsschwierigkeiten immer gemeinsam mit dem Kunden an, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt.
Lisa Grohs, Unternehmensprecherin Wien Energie
„Teilbetragsvorschreibung keine Abrechnung“
Auch eine soziale Ombudsstelle gebe es im Unternehmen, die sich um „Härtefälle“ kümmere und mit „Förderungen und Unterstützungsleistungen“ zur Verfügung stehe. Grundsätzlich sei aber festzuhalten, dass eine „Teilbetragsvorschreibung keine Abrechnung“ sei. Erst bei der tatsächlichen Abrechnung lasse sich festmachen, ob es ein Guthaben oder eine Nachzahlung gebe. Ziel der Teilbeträge sei es, die Gesamtkosten möglichst gut abzudecken.
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